• 16.04.2002, 11:00:32
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AK Tumpel fordert gesetzlichen Schutz und Zeitausgleich für NachtarbeiterInnen=

Wien (AK) - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein muss jetzt
rasch für einen gesetzlichen Schutz der NachtarbeiterInnen sorgen,
fordert AK Präsident Herbert Tumpel nach dem heutigen Gespräch der
Sozialpartner mit dem Wirtschaftsminister. Als "unverzichtbar für die
ArbeitnehmerInnen" fordert Tumpel eine gesetzliche Regelung für alle
Nachtarbeiter und Nachtarbeiterinnen, die Gesundheitsschutz, das
Recht auf Rückkehr zur Tagarbeit bei bestimmten familiären Umständen
und ein Zeitguthaben von 10 Prozent für jede geleistete
Nachtarbeitsstunde für NachtarbeiterInnen umfasst.****

"Nachtarbeit ist enorm belastend, gefährdet die Gesundheit und
macht den betroffenen ArbeitnehmerInnen große Schwierigkeiten,
Familie und Beruf zu vereinbaren", erklärt Tumpel. Daher müsse es
Vorsorge und Gesundheitsschutz und einen gerechten und fairen
Ausgleich geben, fordert die AK.

Österreich hat den zweithöchsten Anteil an NachtarbeiterInnen in
der EU: 580.000 ArbeitnehmerInnen sind von Nachtarbeit betroffen,
regelmäßig arbeiten 300.000 nachts. Diese Arbeit ist außerordentlich
belastend: Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer zeigt, dass neben
Schwierigkeiten mit der Familie, sozialen Kontakten, der
Freizeitgestaltung, im öffentlichen Verkehr die ArbeitnehmerInnen vor
allem gesundheitlich belastet sind - 60 Prozent der Frauen und 40
Prozent der Männer, die Nachtarbeit leisten müssen, haben
gesundheitliche Probleme damit.

Die Wirtschaft ist sich zwar im Klaren, dass die Frage sensibel
ist - ist aber bisher nicht bereit, den Bedürfnissen der
ArbeitnehmerInnen Rechnung zu tragen, kritisiert Tumpel. In einzelnen
Bereichen der Industrie und im Gesundheitswesen selbst gibt es
kollektivvertragliche Regelungen, die für eine gesetzliche Regelung
Beispiel sein können. Diese Regelung müsse von der Regierung rasch
kommen - "im Interesse der NachtarbeiterInnen, Männer wie Frauen".

Konkret fordert Tumpel:

- Qualifizierten Gesundheitsschutz für NachtarbeiterInnen -
speziellen arbeitsmedizinischen Schutz und Vorsorge, regelmäßige
Untersuchungen

- Das Recht auf Rückkehr zur Tagarbeit, insbesondere wenn eine
Gesundheitsgefährdung vorliegt, wenn ein/e NachtarbeiterIn eine
Familie mit Kinder unter 12 Jahren hat, wenn Pflege oder Betreuung
von Familienangehörigen notwendig ist.

- Arbeitsmedizinische Erkenntnisse beweisen, dass Nachtarbeit
deutlich stärker belastet als die gleiche Arbeit am Tag. Daher ist
ein Ausgleich für die physische und psychische Belastung notwendig -
die AK fordert ein Zeitguthaben als Ausgleich in der Höhe von 10
Prozent der geleisteten Nachtarbeit.

Rückfragehinweis: AK Wien Presse Thomas Angerer

Tel.: (01) 501 65-2578
mailto:thomas. [email protected]
http://www.akwien.at

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