• 16.04.2002, 09:00:47
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  • OTS0025 OTW0025

AK will europaweites Verbot belästigender E-Mail-Werbung

EU-Parlament entscheidet noch einmal

Wien (AK) - Unerwünschte E-Mail-Werbung muss europaweit verboten
werden, verlangen die AK-Konsumentenschützer. Nur ein europaweites
Spammingverbot kann die Privatsphäre der Konsumenten schützen, meinen
die AK-Konsumentenschützer. Morgen, Mittwoch, soll über den
Richtlinien-Entwurf Datenschutz für Kommunikationsdienste nochmals
der Bürgerrechtsausschuss des EU-Parlaments entscheiden. Die AK
unterstützt den konsumentenfreundlichen Vorschlag des Rates, wonach
E-Mail-Werber die vorherige Zustimmung des Konsumenten brauchen, und
hat die österreichischen Abgeordneten aufgefordert, sich für ein
europaweites Verbot belästigender Werbemails einzusetzen. ****

Nachdem im November des Vorjahres das EU-Parlament zu keiner Lösung
betreffend belästigender E-Mail-Werbung kam, ist morgen, Mittwoch,
der Bürgerrechtssauschuss des EU-Parlaments nochmals am Wort. Der
EU-Abgeordnete Marco Cappato will eine konsumentenfeindliche Lösung
durchsetzen, wonach unerwünschte E-Mail-Werbung zulässig ist und die
Konsumenten ohne ihre Zustimmung überschwemmt werden könnten. Dies
ist nach Ansicht der AK abzulehnen.

Lediglich lästige Werbung mit automatischen Anrufsystemen (Voice
Mail-Systemen), Fax und SMS soll verboten sein, außer der Konsument
gibt seine Einwilligung. Kein Maildirektwerber darf anonym bleiben
und auch seine Adresse soll angegeben werden.

Mailzusendung nur mit Zustimmung
Die AK will mehr Schutzbestimmungen, als sie der Rat in seinem
Entwurf vorsieht:
+ Die Zusendung von Mails für Direktmarketingzwecke ist nur nach
vorheriger Zustimmung des Konsumenten erlaubt (Opt-In).

+ Lediglich für den Fall, dass der Anbieter die Mailadresse vom
Kunden anlässlich eines Einkaufs oder einer Diensterbringung erhalten
hat - so der Vorschlag des Rats - kann er den Geschäftskontakt auch
über E-Mails weiter pflegen. Der Anbieter kann seinem Kunden für
ähnliche Produkte oder Dienste Direktwerbemails unter der Bedingung
zusenden, dass der Konsument unentgeltlich und leicht die weitere
Verwendung seiner Mailadresse für Werbezwecke untersagen kann
(Opt-Out).

Europaweites Mail-Werbeverbot durchsetzen
Konsumenten müssen selbst entscheiden können, ob und von welchen
Unternehmen sie Werbung erhalten wollen, sagen die
AK-Konsumentenschützer. Dabei muss es egal sein, aus welchem
Mitgliedsstaat der Direktwerber Mails absendet.

Daher sollen die EU-Abgeordneten zumindest den Vorschlag des EU-Rates
in Richtung "Soft-Opt-In" unterstützen. Es muss auch klargestellt
werden, dass es um Mindestbestimmungen geht. Haben Mitgliedsstaaten
strengere Regeln bezüglich unerbetener Werbung, müssen diese aufrecht
erhalten bleiben, verlangt die AK.

Rückfragehinweis: AK Wien Kommunikation

Doris Strecker
Tel. (01) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AKW

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