• 10.04.2002, 10:05:36
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AK-Teilerfolg: Fahrschüler können Fahrschule frei auswählen

Bei Zweiphasen-Ausbildung zusätzliche Kosten befürchtet

Wien (AK) - Als Teilerfolg bezeichnet die AK die Änderungen bei
der Führerscheinausbildung, die heute, Mittwoch, im Verkehrsausschuss
des Parlaments beschlossen werden. Positiv ist für die
AK-Verkehrsexperten, dass die Fahrschüler ab Oktober 2002 endlich
ihre Fahrschule innerhalb Österreichs frei auswählen können. Ein Ja
gibt es zwar grundsätzlich zur Zweiphasen-Ausbildung, jedoch
befürchtet die AK zusätzliche Kosten für die Führerscheinneulinge und
fordert daher eine Gesamtreform des Führerschein-Ausbildungswesens.
Kritik übt die AK wiederholt an den Marktzugangsbeschränkungen für
neue Fahrschulunternehmer. ****

Die AK hat seit Jahren klare und einfache Regeln im Kraftfahr- und
Führerscheingesetz gefordert, damit es zu mehr Wettbewerb zwischen
den Fahrschulen kommt. Heute, Mittwoch, werden im parlamentarischen
Verkehrsausschuss zahlreiche Änderungen zur Führerschienausbildung
beschlossen.

Freie Auswahl der Fahrschule - lange von AK gefordert, endlich
durchgesetzt
Ab Oktober 2002 kann jeder Fahrschüler die Fahrschule in ganz
Österreich frei auswählen und die Prüfung vor der Behörde ablegen,
die für die Fahrschule örtlich zuständig ist.
Bisher musste der Fahrschüler grundsätzlich die Führerscheinprüfung
bei der zuständigen Behörde in seinem Wohnbezirk ablegen und war
damit de facto auch an eine Fahrschule in seinem Wohnbezirk gebunden,
was einem Gebietsschutz für Fahrschulen nahe kam.

Zweiphasen-Ausbildung bringt mehr Sicherheit - aber deutlich höhere
Kosten
Die vielen Preisvergleiche der AK zeigten, dass das Kostenniveau für
die Führerscheinausbildung in Österreich ohnehin extrem hoch ist - es
ist zB um 20 Prozent höher als in Deutschland. Die neue
Zweiphasen-Ausbildung könnte eine weitere Verteuerung um bis zu 500
Euro bringen. So

Positiv für die Verkehrssicherheit sehen die AK-Verkehrsexperten die
Einführung der Zweiphasen-Ausbildung, fordern aber eine Gesamtreform
des Fahrschulwesens bzw der Führerscheinausbildung.

Die Zweiphasen-Ausbildung bringt mehr Verkehrssicherheit für
jugendliche A und B-Fahranfänger. Demnach wird die Ausbildung um eine
zweite Ausbildungsphase erweitert: Fahranfänger müssen innerhalb
eines Jahres nach der Führerscheinprüfung zusätzliche
Fahrsicherheitstrainings, Feedbackfahrten und verkehrspsychologische
Gruppengespräche im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten absolvieren.

Die AK-Verkehrsexperten halten die gesetzlichen Bestimmungen für
mangelhaft und befürchten außerdem, dass die Fahrschüler neuerlich
zur Kassa gebeten werden.

Kritik an Markzutritt für "Neue"
Die AK hat wiederholt für neue Fahrschulen einen leichteren
Markzutritt gefordert, da sie sich von verstärktem Wettbewerb
Verbilligungen bei der ohnehin extrem teuren Führerscheinausbildung
erwartet. Aber die Regierungsparteien gehen beim Kraftfahrgesetz in
eine völlig andere Richtung: Durch die Änderungen werden bestehende
Fahrschulbesitzer vor neuer Konkurrenz geschützt. Es werden neue
Auflagen festgesetzt, wie zB die Absolvierung eines 160stündigen
Unternehmerseminars, die den Marktzutritt für "Neue" deutlich
erschweren.

Die AK will hier grundlegende Änderungen, um faire
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Denn letztlich profitieren davon
auch die Konsumenten. Daher: Weg mit Bestimmungen, wie dem
Fortführungsrecht für Fahrschulen für Witwen oder Waisen, oder dass
Fahrschulbesitzer ihre Dienstleistungen nur in einem Bundesland und
nicht österreichweit anbieten dürfen.

Rückfragehinweis: AK Wien Kommunikation

Doris Strecker
Tel. (01) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AKW

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