- 04.04.2002, 11:24:53
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"Häfen-Report"
Justizministerium stellt klar: Zellen für Sex im Häfen in Österreich kein Thema
In der Nr. 14 der Zeitschrift NEWS wird in dem Artikel mit dem Titel
"Zellen für den Sex im Häfen" der Anstaltsleiter der Justizanstalt
Stein, Hofrat Mag. Nowak, mit mehreren Feststellungen zitiert. Er
wolle Stein reformieren, geplant seien Urlaub für Häftlinge, Zellen
für Sex und Freigang mit elektronischen Fussfesseln. Hofrat Nowak
befindet sich derzeit im Ausland. Das Justizministerium stellt aber
klar: Eine Liberalisierung des Strafvollzuges, wie sie in diesem
Artikel dargestellt wird, ist nicht geplant. Zellen für Sex im Häfen
sind in Österreich kein Thema.*****
In der Nr. 14 der Zeitschrift NEWS wird in dem Artikel mit dem Titel
"Zellen für den Sex im Häfen" der Anstaltsleiter der Justizanstalt
Stein, Hofrat Mag. Nowak, mit mehreren Feststellungen zitiert. Er
wolle Stein reformieren, geplant seien Urlaub für Häftlinge, Zellen
für Sex und Freigang mit elektronischen Fussfesseln. Hofrat Nowak
befindet sich derzeit im Ausland. Das Justizministerium stellt aber
klar: Eine Liberalisierung des Strafvollzuges, wie sie in diesem
Artikel dargestellt wird, ist nicht geplant. Zellen für Sex im Häfen
sind in Österreich kein Thema.*****
Angeblich soll Hofrat Nowak den "Knackis" über den Hausfernsehkanal
von seinen Vorhaben berichtet haben. Dem BMJ liegt die etwa
eineinhalb minütige Rede des Anstaltsleiters im genauen Wortlaut vor.
Darin ist von keiner der angeblich geplanten Reformen die Rede.
"Freigang hinter Gittern"
Nowak wolle laut NEWS die "meisten Abteilungen komplett öffnen",
damit sich die Häftlinge bis 22 Uhr in den Departments frei bewegen
können. Das BMJ stellt klar: Das Öffnen der Haftraumtüren innerhalb
eines Stockwerkes ist im Gesetz zwar unter bestimmten Voraussetzungen
vorgesehen und im österreichischen Strafvollzug auch gängige Praxis.
Im Hinblick auf die hohe Zahl gefährlicher Rechtsbrecher in der
Justizanstalt Stein ist eine solche Öffnung - entgegen dem
Artikelinhalt - aber nur in einigen wenigen Abteilungen geplant.
Voraussetzung: Strafgefangene stellen keine Gefahr für Leib und Leben
dar.
"Hafturlaub"
Nowak habe ausserdem "Hafturlaub" in Aussicht gestellt. In dieser
Zeit dürften die Häftlinge in den Departments "tun und lassen, was
sie wollen." Das Justizministerium stellt klar: Die Haftunterbrechung
als Reintegrationsinstrument ist nach dem Strafvollzugsgesetz von
einer gerichtlichen Genehmigung abhängig (§ 99 StVG). Die
Entscheidung steht daher nicht dem Anstaltsleiter als einem Organ der
Strafvollzugsverwaltung zu. Davon zu unterscheiden ist der Ausgang
in der Dauer von höchstens 48 Stunden, den der Anstaltsleiter dann
gewähren kann, wenn im Gesetz genau umschriebene Rahmenbedingungen
erfüllt sind. Für die Justizanstalt Stein sind daher solche Ausgänge
nur in einigen wenigen Fällen denkbar.
Elektronische Fussfesseln
Die Formulierung "Wer nur noch drei bis fünf Jahre absitzen muss,
soll den ganzen Tag, gesichert mit elektronischen Fußfesseln, in
Freiheit verbringen dürfen" ist definitiv falsch. Die Frage, ab
welchem Zeitpunkt die Bewachung der Häftlinge bei der Arbeit, auch
außerhalb der Anstalt, beschränkt stattfinden soll oder wegfällt
(gelockerter Vollzug, § 126 Abs. 2 Z 2 StVG), ist vom Einzelfall
abhängig und stellt sich nur bei besonders günstigen Voraussetzungen.
Jedenfalls muß gewährleistet sein, dass der betroffene Strafgefangene
keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Verwendung elektronischer Fußfesseln würde gegenüber dem
derzeitigen Zustand eine verstärkte Überwachungsmöglichkeit der
betroffenen Strafgefangenen mit sich bringen. Ob von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird seit längerem
diskutiert, eine abschließende Entscheidung ist hierzu aber noch
nicht gefallen.
"Sex-Zellen" kein Thema
Zu der Feststellung, dass der Anstaltsleiter über die Genehmigung von
sexuellen Beziehungen in Justizanstalten nachdenkt, ist festzuhalten,
dass das Bundesministerium für Justiz nicht beabsichtigt, dieser
Überlegung näherzutreten.
"Häfen-Report" - Suchtmittel und Mobiltelefone
Zu dem im Artikel "Häfen-Report" erhobenen Vorwürfe über den
Mißbrauch von Suchtmitteln und die verbotene Verwendung von
Mobiltelefonen ist allgemein festzuhalten, dass alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im österreichischen Strafvollzug ständig bemüht sind,
das "Einschmuggeln", insbesondere aber den Mißbrauch von Suchtmitteln
in den Justizanstalten zu unterbinden.
Um verhindern zu können, dass Mobiltelefone in die Justizanstalten
geschmuggelt werden, werden bereits seit über einem Jahr mobile
Ortungsgeräte getestet. Darüber hinaus ist vorgesehen, in j e d e r
österreichischen Justizanstalt besonders gesicherte Bereiche zu
schaffen, in denen die missbräuchliche Verwendung von Mobiltelefonen
technisch unmöglich gemacht wird.
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz
Mag. Ina Sabitzer
Pressereferentin BMJ
Tel.: (++43-1) 52152-2171
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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