• 26.03.2002, 10:56:51
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Führerschein weg? Mopedauto fahren...

KfV begrüßt Einführung der Kennzeichnungspflicht für Microcars, kritisiert aber Schlupfloch für Drogen und Alko-Lenker. Neue Studie belegt: Wissen um Microcars ist äußerst gering

Wien (OTS) - Leichtkraftfahrzeuge bzw. Microcars, im Volksmund
auch "Mopedautos" genannt, sorgen immer wieder für Diskussion.
Schließlich dürfen die Autos, für die man keinen Führerschein machen
muss, eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Bis
dato war diese Tatsache allerdings nur wenigen Verkehrsteilnehmern
bekannt. Ab 1. April 2002 besteht für Microcars
Kennzeichnungspflicht. Ein weißer, kreisrunder und reflektierender
Aufkleber mit der Zahl 45 "verschönert" ab diesem Zeitpunkt jedes
Mopedauto. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) begrüßt das
neue Gesetz: "Der neue Aufkleber lässt den nachfahrenden Lenker
leichter erkennen, dass der Vorderfahrer mit einem Microcar unterwegs
ist und damit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Er kann in
der Folge sein Verhalten auf diesen Unterschied im
Geschwindigkeitsniveau einstellen", erklärt KfV-Direktor Dr. Othmar
Thann.

Mopedausweis und Alkoholverbot

Seit 1. Juli 2001 müssen alle Lenker eines Mopedautos, die keinen
Führerschein besitzen, einen Mopedausweis mit Spezialeintrag
besitzen. Voraussetzung dafür ist die Absolvierung einer
theoretischen Schulung im Ausmaß von 8 Stunden und einer praktischen
Schulung im Ausmaß von 6 Stunden. Bis zum 24. Lebensjahr muss
zusätzlich eine theoretische Prüfung erfolgreich bestanden werden.
Außerdem besteht für Lenker eines derartigen Leichtfahrzeuges
absolutes Alkoholverbot. So gilt bis zum 20. Lebensjahr die 0,1
Promille-Grenze als obligatorisch. Danach sind - außer für
Probeführerscheinbesitzer, deren Grenze liegt bei 0,1 Promille - 0,5
Promille erlaubt. Übrigens: Nur wer topfit ist, darf fahren. Ein
Microcar darf prinzipiell nur dann in Betrieb genommen werden, wenn
der Lenker geistig und körperlich zum sicheren Lenken befähigt ist.
Werden Medikamente eingenommen, welche die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen, darf auch ein Mopedauto nicht mehr gelenkt werden.
Ebenso, wenn der Lenker auf Grund seines Alters körperlich nicht mehr
in der Lage ist, das Mopedauto sicher zu beherrschen.

Bei Führerscheinentzug: Im Microcar darf weitergefahren werden!

"Leider wurde bei allen bisherigen Novellen zu Leichtfahrzeugen
ein Schlupfloch für Drogen- und Alko-Lenker freigehalten. Das vom KfV
bereits vor dem Erstentwurf des Regierungsvorschlages im letzten Jahr
immer wieder geforderte Mopedauto-Lenkverbot für Personen, denen der
Führerschein z.B. wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsdelikten
entzogen wurde, wurde vom Verkehrsausschuss gestrichen. Durch diese
Gesetzeslücke werden Drogen- und Alko-Lenker nicht aus dem Verkehr
gezogen, sondern auf Umwegen wieder in diesen integriert", kritisiert
Thann dieses Versäumnis. Lediglich mit einem hohen zusätzlichen
Verwaltungsaufwand einzelner Behörden kann in einem gesonderten
Verfahren - und auch nur im Einzelfall - ein Lenkverbot verhängt
werden.

Studie belegt: Microcars sind die große Unbekannte im
Straßenverkehr

Wie aus einer aktuellen Studie der KfV-Landesstelle Steiermark
hervorgeht, ist das Wissen um Microcars äußerst gering. So stellte
sich in einer Befragung von 496 Pkw-Lenkern heraus, dass bescheidene
7,9% der Befragten über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45
km/h Bescheid wussten. Auf die Frage, welche Personen Microcars
benützen, vermutete fast jeder Zweite "alte" Personen hinterm
Mopedauto-Steuer, knapp 40% der Befragten tippten auf "Personen ohne
Führerschein". Die Einstellung gegenüber Microcars ist geteilt: 16,7%
der Befragten gaben eine positive, 32,9% eine negative
Grundeinstellung gegenüber Mopedautos an.

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit
Pressestelle
Mag. Gabriele Hinterkörner
Tel.: (++43-1) 71 770/161
http://www.kfv.at

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