- 25.03.2002, 10:57:57
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- OTS0053 OTW0053
SPÖ-Anfrage zu Eisenbahn-Sicherheitsstandards an Verkehrsminister Reichhold
"Eisenbahnsicherheit in Österreich gefährdet?"
Wien (SK) SPÖ-Verkehrssprecher Kurt Eder richtete heute, Montag, eine
schriftliche parlamentarische Anfrage an Infrastruktur- und
Verkehrsminister Reichhold über die Sicherheitsstandards bei
Eisenbahnunternehmen in Österreich. Eder wies insbesondere darauf
hin, dass durch Versäumnisse der Bundesregierung die Situation des
österreichischen Eisenbahnsystems, das in den letzten beiden Jahren
in keiner Form auf die kommenden Herausforderungen durch die EU-weite
Liberalisierung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs durch die
Regierung vorbereitet wurde, immer Besorgnis erregender wird.
In der Anfrage heißt es: "Es ist zu erkennen, dass die
Bundesregierung - insbesondere das BM VIT - bisher in keinster Weise
gesetzlich auf die neue Entwicklung reagiert hat. Unter der Auflage
der ‚Verwaltungsreform' wurden sogar gegenteilige Schritte
eingeleitet (Deregulierungsgesetz). Hier wurde buchstäblich ‚über die
Hintertür' das Eisenbahngesetz geändert. Die Verlagerung der Prüfung
und Überwachung eisenbahnrelevanter Betriebs-, Sicherheits- und
Baubestimmungen (sowohl von Eisenbahnanlagen als auch der
Fahrbetriebsmittel) auf die Ebene der Bezirkshauptmannschaft bzw. an
private Gutachter führt nicht nur zu keiner (Kosten)- Optimierung des
Eisenbahnsystems, sondern gefährdet zudem die Betriebssicherheit des
Schienenverkehrs."
Im folgenden die Anfrage an Infrastrukturminister Reichhold im
Wortlaut:
1. Wie erfolgt der Erwerb und Erhalt der Streckenkenntnis von
Triebfahrzeugführern (Tfzf) anderer Eisenbahnunternehmen als die der
ÖBB?
2. Wie erfolgt eine laufende Kontrolle der Qualifikation von Tfzf und
Zugbegleitern von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU):
a) Im Inland?
b) Im Ausland?
3. Wo und wie werden diese persönlichen Daten gespeichert und wer hat
Zugriff auf diese Daten?
4. Wie werden die Sprachkenntnisse geprüft?
5. Wie werden Abweichungen vom Regelbetrieb zukünftig geregelt?
(Bsp. Umleitungsverkehr)?
6. Auf welcher Grundlage anerkennt das BM VIT ausländische
Prüfungszeugnisse?
7. Wie passiert die Wiederzulassung nach längerer Dienstunterbrechung
im Fahrdienst der Tfzf und Zugbegleiter?
8. Wie erfolgt die psychische und physische
Tauglichkeitsuntersuchung?
Im Eisenbahnbereich sind Verstöße gehen die Arbeitszeitvorschrift
oder gegen kollektivvertragliche Vereinbarungen heute noch die
Ausnahme, ganz im Gegenteil zum Straßengüterbereich.
Das integrierte System Schiene erlaubt, dass gleichzeitig
verschiedene Stellen jederzeit Kontrollen durchführen können. Durch
die fortschreitende Liberalisierung und den stärker werdenden
Wettbewerb zwischen den einzelnen EVU wird der Straßenverkehr dabei
leider immer mehr zum Vorbild für überzogene
Liberalisierungsbestrebungen.
9. Welche Arbeitszeitregelungen ist bei den EVU's (nicht nur bei den
ÖBB) bei grenzüberschreitendem Verkehr anzuwenden?
10. Welche Behörde(n) überprüft diese Arbeitszeitregelungen beim
grenzüberschreitenden Verkehr?
11. Wie überprüft diese Behörde diese Arbeitszeitregelungen?
12. Wer ist für die Aufzeichnung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit
verantwortlich?
Derzeit werden die Sicherheitsvorschriften von den ÖBB erstellt und
fortgeschrieben. Die genehmigungspflichtigen Vorschriften werden
danach dem BM VIT zur Genehmigung vorgelegt. Von diesen Vorarbeiten
der ÖBB im Bereich des Vorschriftenwesens profitierten bisher auch
die österreichischen Privatbahnen, welche die Vorgaben der ÖBB für
ihre eigenen Betriebsvorschriften zumeist 1:1 übernommen haben.
Um einheitliche Regelungen auf einem hohen Sicherheitsniveau zu
gewährleisten, ist das BM VIT (Eisenbahnbehörde) schon längst
gefordert, die Auflagen/Normen für einen betriebssicheren
Eisenbahnverkehr in ihrer Freizügigkeit genau zu definieren und der
Frage der betrieblichen Regelungen/Normenwerke endlich eine hohe
Priorität einzuräumen.
13. Wann ist damit zu rechnen, dass die Eisenbahnbehörde eine
Eisenbahn-verordnung erstellt und erlässt, die die Regelungsaufgaben
konkret auflistet und vorschreibt?
a) Wann wird die Verkehrsverordnung erstellt und erlassen?
b) Wann wird die Bauordnung erstellt und erlassen?
c) Wann wird die Verordnung, die die Unternehmenspflichten eindeutig
klarstellt, erstellt und erlassen?
Seit der Schaffung der Möglichkeit zur Beantragung einer
österreichischen Eisenbahnkonzession nach dem Eisenbahngesetz haben
dies auch die meisten der österreichischen Privatbahnen und einige
völlig neue Unternehmen erfolgreich gemacht. Darunter befinden sich
die GKE, WLB, LTE, VOEST, Stern & Hafferl, usw..
Die Zuständigkeit für die tatsächliche Überprüfung der
Voraussetzungen wird zwischen dem BM VIT und dem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen der ÖBB hin und her geschoben. Die
österreichische Praxis zeigt, dass die Anforderungen nach § 17/2a
EisbG 57 nur mangelhaft bis gar nicht geprüft werden.
Bei genauer Betrachtung der bereits erfolgten Konzessionsvergaben im
Zusammenspiel mit dem § 17/2a wird deutlich, dass die Bereiche der
fachlichen Eignung der Fahrbetriebsmittel und des Personals zur
Gewährung der Sicherheit nur unzureichend erhoben wurden. Die Aus-
und laufende Weiterbildung der Bediensteten, sowie die fachgerechte
Wartung bzw. der Zustand der Fahrbetriebsmittel stellen den hohen
Sicherheitskomfort im Eisenbahnbereich aber erst sicher.
14. Wann ist mit einer klaren Kompetenzaufteilung für die bei der
Überprüfung der Voraussetzungen bei der Vergabe der
Eisenbahnkonzessionen und der Sicherheitsbescheinigung zu rechnen?
15. Wie erfolgt die Kontrolle einer fachgerechten Wartung bzw. des
Zustandes der Fahrbetriebsmittel?
16. Wie viele Mitarbeiter Ihres Hauses sind mit der Vergabe der
Bahn-Konzessionen bzw. Überprüfung von sicherheitsrelevanten
Bahnfragen beschäftigt?
17. Glauben Sie, dass mit den vorhandenen Personalressourcen all die
oben angeführten offenen Probleme gelöst werden können?
(Schluss) up/mm
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
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