• 21.03.2002, 11:06:14
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ÖAMTC: Telefone laufen wegen Vignettenpflicht für Wiener Nordbrücke heiß=

Gesetzesreform benachteiligt innerstädtischen Verkehr

Wien (ÖAMTC-Presse) - Die Telefone beim ÖAMTC laufen heiß, seit
bekannt wurde, dass man ab 1. April auch für eine Fahrt über die
Wiener Nordbrücke eine gültige Autobahnvignette haben muss. Die
Nordbrücke heißt ab 1. April zwischen dem Knoten Nußdorf - Abfahrt
Handelskai - und der Brünner Straße nicht mehr B227 sondern A22, wird
also ein Teil der Donauufer Autobahn und ist künftig damit
vignettenpflichtig.

Viele Wiener Kraftfahrer, die die Nordbrücke nur als
innerstädtischen Donauübergang benützen und sonst nicht auf
Autobahnen unterwegs sind, laufen nun Sturm gegen die neue Lösung.
Kostet doch die Jahresvignette 72,67 Euro. "Für die Bürger ist die
Nordbrücke einfach ein Teil des Wiener Straßennetzes. Dafür eine Maut
einzuheben ist für die Autofahrer unverständlich", betont
ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau.

Grund für die Vignettenpflicht auf der Nordbrücke ist eine Reform
des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 die ab 1. April in Kraft
tritt. Dadurch ist die Vignette in Zukunft für die Stockerauer
Schnellstraße (S5) und für die Nordbrücke notwendig. Bis 30. April
gilt eine Übergangsfrist, in der nicht gestraft wird.

Ziel dieser Reform, die vergangene Woche im Parlament beschlossen
worden ist, ist es laut ASFINAG, Straßen, die im Sinne der
Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union autobahnähnlich
(Mitteltrennung der Fahrbahnen, keine Kreuzungen, keine unmittelbare
Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken, etc.) sind, in das hochrangige
Straßennetz aufzunehmen.

Keine Vignettenpflicht besteht in Wien auch in Zukunft auf der
Wiener Nordrand Straße (B302) zwischen der Südosttangente (A23) und
der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den Einkaufszentren im
Nordosten können somit kostenfrei benützt werden. Neu mit
Vignettenpflicht belegt ist im Wiener Raum aber die Stockerauer
Schnellstraße (S5) zwischen Stockerau und der Anschlussstelle Tulln.
Dabei handelt es sich um den vierspurigen Ausbau der ehemaligen B3
und B304.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Hannes Kerschl

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle

Tel.: (01) 711 99-1218

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