• 19.03.2002, 11:08:28
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  • OTS0075 OTW0075

ÖAAB-Bundesvorstand begrüßt Regierungsentwurf zur Abfertigung Neu einstimmig

Zielsetzung des ÖAAB voll umgesetzt

Wien, 19. März 2002 (ÖAAB-PD) Mit dem Gesetzesentwurf der Regierung
zur Abfertigung Neu ist zum ersten Mal auf staatlicher Ebene ein
inhaltlicher Beschluß erfolgt, in dem die Zielsetzungen des ÖAAB voll
umgesetzt wurden, sagte heute, ÖAAB-Bundesobmann Dr. Werner
Fasslabend bei der Bundesvorstandssitzung des Arbeiter- und
Angestelltenbundes. Es habe sich gezeigt, daß sich der "Kampf bis zur
letzten Minute" gelohnt habe, da sich das Ergebnis jetzt mehr als nur
sehen lassen kann. Der Regierungsentwurf zur Abfertigung Neu wurde
vom ÖAAB-Bundesvorstand daher auch einstimmig begrüßt. Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel verdiene für den Regierungsentwurf zur
Abfertigung Neu "einen römischen Einser". ****

Die wesentlichsten Bereiche, die auch im Ausgangsmodell zur
Abfertigung Neu enthalten sind, das der ÖAAB bereits 1996 beschlossen
hatte und das die ÖVP 1998 übernommen hatte, nachdem Parteiobmann Dr.
Wolfgang Schüssel damals ein Übereinkommen mit der Wirtschaft
erzielen konnte, finden sich nun auch im Gesetzesentwurf der
Regierung wieder:

- Abfertigung bleibt Abfertigung
- Breiter Einstieg in die Zusatzpension bei voller Wahlfreiheit
zwischen Abfertigungszahlung und Zusatzpension
- Einbeziehung aller Arbeitnehmer in das neue System; auch Lehrlinge,
Saisonniers und Vertragsbedienstete.
- Möglichkeit zum Systemwechsel bei beiderseitigem Einvernehmen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zudem konnte der ÖAAB seinen seit vorigem Jahr geforderten
Umsetzungstermin 1. Juli 2002 durchsetzen; das neue Gesetz wird zu
diesem Termin wirksam.

Als "kleine Sensation" bezeichnete Fasslabend die völlige
Steuerfreistellung der Abfertigung Neu, wenn diese am Ende des
Erwerbslebens als monatliche Zusatzpension gewählt wird. Damit sei
ein durch und durch positiver Anreiz für diese Variante gegeben.
(Schluß)

Rückfragehinweis: ÖAAB-Pressestelle

Tel.:(++43-1) 40143/216

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AAB/AAB

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