- 18.03.2002, 11:50:13
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Öllinger: Regierung hat bei passivem Wahlrecht Handlungsbedarf
Letzte Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Ausschluss ausländischer ArbeitnehmerInnen eingeleitet
Wien (OTS) "Die Bundesregierung sollte auf die Einleitung der
Untersuchung beim EuGh, wegen des fehlenden passiven Wahlrechts für
ausländische Arbeitnehmerinnen, sofort reagieren", verlangt der
Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. "Es geht nicht an, dass man
das von der Europäischen Kommission bereits vor Jahren eingeleitete
Vertragsverletzungsverfahren abwartet und sich sogar noch jetzt, da
die Sache gerichtsanhängig wird, weiterhin taub stellt. Damit wird
eine Politik fortgesetzt, die europäische Demokratie-Standards
demonstrativ ignoriert. Wer Integration wirklich ernst meint, muss
ausländischen KollegInnen auch politische Beteiligungsmöglichkeiten
einräumen", erklärt Öllinger.
Auf eine Anfrage der Grünen Europaabgeordneten Mercedes Echerer, die
das passive Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer bei Betriebs-
und Arbeiterkammerwahlen in Österreich betrifft, hat die Sozial- und
Beschäftigungskommissarin Diamantopoulou mit geharnischter Kritik an
den österreichischen Behörden reagiert. Im
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich haben auf die
begründete Stellungnahme der Kommmission die österreichischen
Behörden, so Diamantopoulou "im April 2001 geantwortet, allerdings
mit unbefriedigendem Inhalt".
"Die Kommission ist daher zur nächsten Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens übergegangen und hat den Fall am
4.Dezember 2001 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Rechtssache
C-465/01)”, so die Beschäftigungskommissarin weiter.
Diese letzte und höchste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich bezieht sich auf das fehlende passive Wahlrecht für
Drittstaatsangehörige bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen. So
wurde beispielsweise ein türkischer Kollege bei der
Arbeiterkammerwahl in Vorarlberg nicht zur Kandidatur zugelassen. In
einem anderen Fall wurden in einer Vorarlberger Firma ausländischen
Kollegen das Recht als Betriebsräte zu kandidieren aberkannt.
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