• 13.03.2002, 13:45:11
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Bei Urlaubsärger Geld zurück ? Böhmdorfer will rasch gesetzliche Regelung schaffen=

Wien (OTS) - Auch entgangene Urlaubsfreude ist grundsätzlich
einklagbar. Das hat gestern, Dienstag, der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg (EuGH) entschieden. Ein Schadenersatz bestehe nach
europäischem Recht nicht nur für körperliche Beeinträchtigungen oder
Sachschäden, so der EuGH. Das würde konkret für den Urlauber
bedeuten: Erfüllt der Reiseveranstalter im Falle einer Pauschalreise
nicht oder nur mangelhaft die Leistungen, zu denen er sich
verpflichtet hat und ist der Urlaub dadurch verdorben, so hat der
Reisende in Zukunft Anspruch auf Schadenersatz.
Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer zeigt sich erfreut über
die wegweisende Entscheidung des EuGH und will den Ersatz für
vergeudete Urlaubszeit nun rasch gesetzlich verankern. "Die
Gesetzesänderung soll bis spätestens 1.1.2003 erfolgen", so
Böhmdorfer.****

Bislang war vergeudete Urlaubszeit nach österreichischem Recht - im
Gegensatz zu Deutschland - nicht ersatzfähig. "Bis dato konnte man
zwar bei Reisemängeln entweder eine Minderung des Reisepreises
erwirken oder auf Schadenersatz für entstandene Kosten bzw. bei
Verletzungen auf angemessenes Schmerzengeld klagen, konnte aber keine
Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen", so
Konsumentenschutzminister Böhmdorfer.

"Der EuGH hat gestern entschieden, dass der Reisende
grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz auf entgangenes
Urlaubsvergnügen hat", freut sich Konsumentenschutzminister
Böhmdorfer.
Soweit prognostizierbar, wird ein Anspruch auf entgangene
Urlaubsfreude immer dann vorliegen, wenn das Reisevergnügen gänzlich
entfällt oder erheblich beeinträchtigt wird. Konkret bleibe aber
abzuwarten, so Böhmdorfer, wie die Gerichte entscheiden werden, die
Entwicklung gehe aber in die genannte Richtung.

"Um Rechtssicherheit für den Reisenden herzustellen, werde
ich mich um die Schaffung einer entsprechenden, klaren gesetzlichen
Regelung bemühen, welche die genaue Voraussetzung und die Kriterien
für die Höhe des Schadenersatzes festlegt", meint Böhmdorfer. "Die
Justizsprecher sind bereits zu Fachgesprächen eingeladen", meint
Böhmdorfer weiter.

Er hoffe aber dennoch, dass sich die Reiseveranstalter noch mehr
anstrengen werden, um eine Flut an Klagen zu vermeiden.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz

Mag. Ina Sabitzer
Pressereferentin Konsumentenschutz
Tel.: (++43-1) 52152-2171
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU/NJU

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