- 13.03.2002, 13:10:51
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AK: Abfertigung neu nicht verwässern!
Regierungs-Punktation verschlechtert das Sozialpartner-Modell zu Lasten der ArbeitnehmerInnen
Wien (AK) - Die Regierung hat die zukunftsweisende
Sozialpartnereinigung zur Abfertigung neu in den Kernbereichen
übernommen und damit den Weg zur einer Neuregelung der Abfertigung
grundsätzlich bestätigt. In der Regierungs-Punktation finden sich
aber auch Passagen, die das Reformprojekt wieder verwässern und zu
unnötigen zeitlichen Verzögerungen führen könnten, kritisiert die AK:
Der Abfertigung soll die gesetzliche Grundlage entzogen werden
("General-Kollektivvertrag" als Anspruchsgrundlage), und die
Beitragseinhebung soll auf rein privatrechtlicher Grundlage beruhen;
die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Berücksichtigung von
Kindererziehungszeiten soll entfallen; es soll keine Sicherheit
gegenüber Benachteiligungen beim Wechsel vom alten in das neue Recht
geben; die steuerliche Behandlung von kollektivvertraglichen
Abfertigungen soll verschlechtert werden; beim Verzicht auf die
Abfertigung zu Gunsten einer Pension soll es einen Steuerbonus geben;
den von den Sozialpartnern vorgeschlagenen Ausgleichsmechanismus
gegen Kursschwankungen soll es nach den Vorstellungen der Regierung
nicht geben. Das schafft Unsicherheit für die ArbeitnehmerInnen, so
die AK. Sie verlangt dringend Nachbesserungen. ****
Für die ArbeitnehmerInnen ist wichtig, dass sie bei der
Abfertigung neu sicher mit ihrem Geld rechnen können, verlangt die
AK. Deshalb sind Korrekturen der Regierungs-Punktation notwendig:
+ Die Beiträge der Unternehmer zur Abfertigung müssen auch im
neuen Recht gesetzlich festgelegt werden - und nicht, wie in der
Punktation vorgesehen, durch einen General-Kollektivvertrag. Ein
General-Kollektivvertrag gilt nicht für alle ArbeitnehmerInnen und
könnte von der Wirtschaftskammer jederzeit gekündigt werden, warnt
die AK.
+ Die Abfertigungsbeiträge müssen von den Gebietskrankenkassen
eingehoben werden. Das schlagen die Sozialpartner vor - und das würde
den ArbeitnehmerInnen bei Streitigkeiten über den Beitrag langwierige
Prozesse ersparen. Außerdem erspart die Beitragseinhebung durch die
Krankenkassen Verwaltungskosten.
+ Berufstätige Mütter/Eltern dürfen nicht benachteiligt werden. Nach
den Vorstellungen der Regierung sollen etwa Zeiten des
Präsenz-/Zivildienstes angerechnet werden, nicht aber
Kindererziehungszeiten - das wäre eine offensichtliche
Diskriminierung der Frauen. Auch für Kindererziehungszeiten müssen
Abfertigungsbeiträge bezahlt werden, verlangt die AK - und zwar, wie
von den Sozialpartnern vorgeschlagen, aus dem
Familienlastenausgleichsfonds.
+ Der Gesetzgeber muss Rahmenregelungen für den Übertritt vom alten
in das neue Recht festlegen, damit ArbeitnehmerInnen nicht unter
unzulässigen Druck gesetzt werden können.
+ Die steuerliche Behandlung (höherer) kollektivvertraglicher
Abfertigungen darf nicht verschlechtert werden.
+ Die ArbeitnehmerInnen müssen wirklich selbst entscheiden können,
was sie mit ihrem Geld machen. Es ist nicht einzusehen, warum bei
einem Verzicht auf die Abfertigung und der Wahl der Pensionsoption
eine steuerliche Besserstellung erfolgen soll.
+ Die Entwicklung des Abfertigungsanspruchs muß für die
ArbeitnehmerInnen berechenbar bleiben und darf nicht einfach den
Schwankungen des Kapitalmarkts ausgeliefert werden. Deshalb muß im
neuen Abfertigungsrecht eine Schwankungsrückstellung vorgesehen
werden, wie das von den Sozialpartnern vorgeschlagen wurde.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse
Peter Mitterhuber
Tel.: (01) 501 65-2347
mailto: [email protected]
http://www.akwien.at
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