- 11.03.2002, 13:01:14
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Sterbekarenz: Wo bleibt finanzielle Absicherung?
ÖGB-Frauen: Herr Staatssekretär Waneck, wir nehmen Sie beim Wort
Wien (ÖGB). Enttäuscht über ein uneingelöstes Versprechen von
Staatssekretär Waneck sind die ÖGB-Frauen. Hatte dieser noch im
Jänner in einer Aussendung zur Sterbekarenz gemeint die Verhandlungen
mit dem Finanzminister liefen auf Hochtouren, um die "Sterbekarenz
auf gesunde finanzielle Beine zu stellen", scheint nach der
Regierungsklausur in St. Wolfgang die Einführung der Sterbekarenz
ohne finanzielle Absicherung der Karenzierten fix. "Kommt die Karenz
ohne Bezahlung, wird die Pflege und Betreuung schwerstkranker
Angehöriger wieder als reine Frauensache betrachtet werden", warnt
ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits.++++
Staatssekretär Waneck verkündete am 17. Jänner in einer Aussendung,
es stünden mehrere Modelle zur finanziellen Absicherung der
Sterbekarenz in Verhandlung. "Was ist mit diesen Modellen passiert?
Sind denn alle unbrauchbar? Oder war die Aussage des Staatssekretärs
eine reine Beschwichtigungstaktik?", wollen die ÖGB-Frauen wissen.
Sie fordern neuerlich die finanzielle Absicherung der, von der
Regierung nunmehr als Familienhospizkarenz betitelten, Karenz.
"Mit einer unbezahlten Karenz leistet die Regierung alles andere als
einen Beitrag zur Chancengleichheit - und macht auch keinen Hehl
daraus. Bereits im Gesetzesentwurf wurde bei der Kostenschätzung
davon ausgegangen, dass rund 80 Prozent derer, die sich teilweise
oder ganz karenzieren lassen, Frauen sind. Denn Frauen verdienen im
Normalfall weniger, weshalb sich die Familien im Notfall für den
Wegfall des Fraueneinkommens entscheiden werden. Gäbe es eine
finanzielle Absicherung, wäre dies auch ein Anreiz für Männer, die
Karenz in Anspruch zu nehmen. Zudem wäre die Karenz dann auch für
Familien, die weniger gut verdienen, leistbar", betont Csörgits.
Die ÖGB-Frauen haben selbst ein Modell zur finanziellen Absicherung
bei der Familienhospizkarenz erarbeitet. Sie treten für eine
einkommensabhängige Entschädigung ein. Ein Sockelbetrag sollte dabei
aus dem Familienlastenausgleichsfonds entnommen werden, ein zweiter,
einkommensabhängiger Anteil aus der Arbeitslosenversicherung.
"Staatssekretär Waneck hat uns seine Modelle der Finanzierung nicht
präsentiert. Wir stellen ihm gerne unseren Finanzierungsvorschlag
vor", so Csörgits abschließend.
ÖGB, 11. März 2002
Nr. 208
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Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martina Fassler-Ristic
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