• 11.03.2002, 12:13:40
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  • OTS0112 OTW0112

ÖGB: Für klare Grenzziehung zwischen Selb- und Unselbständigen

Arbeitsrecht muss für alle abhängig Beschäftigten gelten

Wien (ÖGB). "Wir haben nichts dagegen, wenn die Konstruktion des
Freien Dienstnehmers/der Freien Dienstnehmerin abgeschafft wird. Wenn
es eine Neuregelung gibt, darf sich diese aber nicht auf das Steuer-
und Sozialrecht beschränken, sondern muss auch das Arbeitsrecht
umfassen. Wir brauchen eine klare Grenzziehung zwischen selbständig
und unselbständig Beschäftigten und den vollen Schutz des
Arbeitsrechts für alle abhängig Beschäftigten", fordert Elisabeth
Rolzhauser, ÖGB-Expertin für atypische Beschäftigungsverhältnisse, in
Zusammenhang mit einem Bericht in der Wochenendausgabe des
Wirtschaftsblatts. Laut diesem steht das "Aus" der Freien
DienstnehmerInnen im Sozialversicherungsrecht bevor.++++

Nach den derzeitigen Bestimmungen nehmen Freie DienstnehmerInnen eine
Zwischenstellung zwischen Selb- und Unselbständigen ein. Sie sind wie
Selbständige einkommenssteuerpflichtig, aber wie Unselbständige nach
dem ASVG sozialversichert - allerdings nicht im selben Umfang wie
Unselbständige: Arbeitslosenversichert sind sie nicht, aus der
Krankenversicherung erhalten sie nur Sachleistungen, aber kein
Krankengeld. Das Arbeitsrecht gilt für Freie DienstnehmerInnen
bislang überhaupt nicht: Sie erhalten weder Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, noch gilt für sie eine Kündigungsfrist oder ein
Urlaubsanspruch.

"Wir fordern schon lange eine Neuregelung des Graubereichs zwischen
Selb- und Unselbständigkeit. Mit einer einfachen Änderung im
Sozialversicherungsrecht ist es aber nicht getan", warnt Rolzhauser.
Der ArbeitnehmerInnenbegriff selbst müsse in Zeiten einer sich
ändernden Arbeitswelt neu definiert werden. Kriterium für die
Zuordnung zu den Unselbständigen solle ausschließlich die
wirtschaftliche Abhängigkeit sein. Alle abhängig Beschäftigten
müssten voll in das Arbeitsrecht eingebunden werden. "Wir sind
jederzeit gesprächsbereit, wenn es um Verbesserungen für die atypisch
Beschäftigten geht. Eine überhastete Scheinlösung nur im
Sozialversicherungsrecht bringt den Betroffenen aber nichts", so
Rolzhauser abschließend. (mfr)

ÖGB, 11. März 2002
Nr. 207

Der ÖGB unterstützt das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" vom 3.
bis 10. April 2002. Machen Sie mit! Jede Stimme zählt.

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Martina Fassler-Ristic
Tel. (++43-1) 534 44/480 DW
Fax.: (++43-1) 533 52 93

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