• 06.03.2002, 13:34:32
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Brauner: Meldewesen bei Stadt Wien in guten Händen=

Lautgewordene Kritik über Meldewesen-Gebühren richtet sich an Bund

Wien, (OTS) "Mit insgesamt mehr als 10.000 Meldeauskünften in
den ersten drei Tagen hat die Stadt Wien bewiesen, dass das
Meldewesen bei uns in guten Händen ist", zeigte sich Wiens zuständige
Stadträtin Mag. Renate Brauner am Mittwoch über den Verlauf der
ersten drei Tage zufrieden. "Das Bemühen all unserer
MitarbeiterInnen, unseren KundInnen auch im Meldewesen bestmögliches
Service anzubieten, ist somit perfekt aufgegangen", so Brauner.

Die einzigen Kritikpunkte in den ersten Tagen betreffe die
Gebührenfrage, wo die Stadt Wien aber, wie Brauner feststellte, nur
die vom Bund festgesetzten Gebühren einhebt. "Durch Zusatzdienste wie
die Möglichkeit der mündlichen Anfrage bemühen wir uns, auch hier
eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden", so Brauner.****

Klarstellung der Stadt Wien zur Gebührenfrage

Da in den letzten Tagen von verschiedenen Interessenvertretungen
Kritik an den Gebühren für schriftliche Meldeanfragen geäußert wurde,
stellt Wien klar, dass für derartige Anfragen auch bereits vor dem 1.
März 2002 vom Bund Gebühren (S 180,--) festgesetzt waren. Allerdings
gab es vor dem 1. März 2002 die billigere (S 30,--) anonyme
schriftliche Anfrage. Diese Möglichkeit hat der Bundesgesetzgeber nun
aufgehoben und festgelegt, dass bei jeder Meldeanfrage die Identität
des Anfragers zu prüfen ist und außerdem bei schriftlichen Anfragen
neben der Verwaltungsabgabe noch eine Gebühr von 13,-- Euro pro
Abfrage und gesuchter Person zu entrichten ist.

Es ist der Stadt Wien nicht möglich, die Höhe dieser Gebühren zu
beeinflussen und auf deren Einhebung zu verzichten, zumal die Gebühr
von 13,-- Euro für schriftliche Anfragen an den Bund abzuführen ist.

Um die nunmehr verteuerten schriftlichen Anfragen für die
KundInnen des Melderegisters zu vermeiden, bietet die Stadt Wien die
mündliche Meldeanfrage an, bei der nur die Verwaltungsabgabe von 2,10
Euro bzw. 3,-- Euro, aber nicht die Anfragegebühr von 13,-- Euro zu
entrichten ist. Diese Möglichkeit kann wegen des laufenden
Parteienverkehrs in der Meldebehörde jedoch nur pro anfragender
Person für eine beschränkte Anzahl von Auskünften angeboten werden.

Zu der Kritik an den EDV-Systemmängeln, die zu kostenpflichtigen
Fehlabfragen führen, stellt die Stadt Wien weiters klar, dass das
EDV-System des Melderegisters vom Bund erstellt und betrieben wird.
"Die MitarbeiterInnen des Wiener Meldeservice sind im Rahmen der
Möglichkeiten des Meldegesetzes bemüht, alle Suchvarianten des
Melderegisters im Interesse der KundInnen erfolgreich zu nützen", so
Brauner abschließend.

Weitere Informationen:

o Alles rund ums Meldewesen: www.wien.at/

(Schluss) sl

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Stefan Leeb
Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
e-mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/NRK

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