- 05.03.2002, 13:14:12
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Vorarlberg lehnt Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz ab
Unverhältnismäßige Vorgaben und Benachteiligung für Vorarlberger Gaswirtschaft
Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung lehnt den
vom Bund vorgelegten Entwurf einer Novelle zum
Gaswirtschaftsgesetz entschieden ab, sagten Landeshauptmann
Herbert Sausgruber und Gesetzgebungslandesrat Siegi Stemer
heute, Dienstag, im Pressefoyer. Der Entwurf berücksichtigt
die bereits bei Vorgesprächen im Bundesministerium
vorgebrachten Einwände und Bedenken nur unzureichend. ****
Ein wesentlicher Kritikpunkt liegt laut Sausgruber in
den unverhältnismäßigen Vorgaben des Gesetzes für die
verhältnismäßig kleine Vorarlberger Gaswirtschaft, die nur
über knapp weniger als 30.000 Anschlüsse verfügt. Das
größte Unternehmen, die VEG, würde gesetzlich gezwungen,
sich in mehrere Bereiche aufzuspalten (Netz, Handel). "In
der EU liegt die Vorgabe bei 100.000, weshalb die im GWG
festgesetzte Grenze von 6.000 in keinem Verhältnis steht",
so Sausgruber.
Ebenfalls nicht akzeptabel ist, dass Vorarlberg durch
die Umlegung nicht einbringbarer Kosten benachteiligt
würde! Die Erdgasunternehmen im Osten Österreichs haben
Erdgaslieferverträge mit unbedingter Zahlungsverpflichtung
abgeschlossen (sogenannte "take or pay"-Verträge), d.h. sie
erhalten relativ günstige Preiskonditionen, müssen aber
auch für Gasmengen bezahlen, die sie nicht absetzen können.
Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass die nicht
einbringbaren Kosten österreichweit umgelegt werden, obwohl
die Vorarlberger Gasversorgungsunternehmen keine solchen
Verträge abgeschlossen haben.
Dritter Kritikpunkt aus Vorarlberger Sicht ist, dass die
Liberalisierung des Gasmarktes zu einer neuen
Zentralisierung von Entscheidungen bei der
Regulierungsbehörde, nämlich der Erdgas-Control Kommission,
und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führt.
Außerdem gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die
Aushöhlung der mittelbaren Bundesverwaltung.
(gw,nvl)
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