• 01.03.2002, 09:31:21
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Vorzeitiger Darlehensrückkauf: Nicht immer ein Gewinn=

Wien (AKNÖ) - Seit Dezember letzten Jahres haben
niederösterreichische Häuselbauer die Möglichkeit ihr
Wohnbaudarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Der Vorteil: Sie können
sich bis zu 50 Prozent des aushaftenden Darlehens ersparen. Trotzdem
empfehlen die Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ), sich
den vorzeitigen Rückkauf gut zu überlegen. Denn im Detail gibt es
oft einige Fallen.

Zahlreiche NiederösterreicherInnen haben sich schon an die AKNÖ-
Konsumentenberater gewandt. So auch Herr W. aus dem Bezirk Baden,
der von der Aktion in den Medien las und sich gleich alle nötigen
Unterlagen zuschicken ließ. "Erstmalig habe ich einen Kontoauszug
zugeschickt bekommen, der noch dazu von Frau Landeshauptmann-
Stellvertreterin Liese Prokop unterschrieben und versandt wurde. Wie
lässt sich das mit dem Datenschutz vereinbaren?", wundert sich Herr
W. über die Unterschrift von der Landeshauptmann-Stellvertreterin.
Eine Frage, die in den letzten Tagen häufiger an die
Konsumentenschützer gestellt wurde.
Zwei Wochen später erhielt Herr W. dann das Anbot über die
Rückzahlungsmodalitäten inklusive der Ersparnis und ein Info-
Prospekt von der Niederösterreichischen Landesbank-Hypothekenbank
AG. Dazu Herr W.: "In meinem Fall betrug die Ersparnis 15 Prozent.
Ich hätte noch etwas über 37.000 Schilling zurückzahlen müssen. Der
15prozentige Nachlass betrug in etwa 5.500 Schilling. Ich hab mich
schon sehr gefreut, bis ich mir die Vertragsbedingungen genauer
angesehen habe. Nirgendwo sonst stand nämlich was davon, dass wenn
man das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, man dann um die
Grundsteuerbefreiung kommt. Sie können sich vorstellen, dass meine
Freude über die vermeintlicher Ersparnis nur von kurzer Dauer war,
denn in meinem Fall hätte ich - trotz des 15prozentigen Nachlasses -
einen Verlust von knapp 15.000 Schilling. Das Angebot werde ich
selbstverständlich nicht annehmen!"

Achten Sie auf die Vertragsbedingungen!

Punkt 9 der Vertragsbedingungen besagt nämlich, dass "mit
Antragstellung auf Darlehensrückkauf Ansprüche auf Wohnbeihilfe bzw.
Superförderung sowie auf Grundsteuerbefreiung entfallen oder die
zuerkannte Wohnbeihilfe bzw. Superförderung und der
Annuitätenzuschuss nach dem WBFG 1968 mit Antragstellung eingestellt
wird.

Die AKNÖ-Konsumentenschützer machen darauf aufmerksam, dass es sich
bei diesem Beispiel nicht um einen Regelfall handelt. Dazu Günther
La Garde, Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer: "Trotzdem rate
ich allen Interessierten unbedingt zur genauen Überprüfung des
Angebotes. Denn nur, wenn sie alle Unterlagen genau geprüft haben,
können sie nämlich feststellen, ob sich die vorzeitige Tilgung für
sie überhaupt rechnet."

Gleichzeitig kritisiert der Konsumentenschutzexperte La Garde die
unzureichende Information in dem Prospekt der Niederösterreichischen
Landesbank-Hypothekenbank AG: "Nicht sehr konsumentenfreundlich
finde ich das beigelegte Prospekt der Hypo Bank. Da wird der "NÖ
HYPO-Wohnbaukredit" mit einem Zinssatz von 4 Prozent angeboten. Wie
eine Recherche durch die AKNÖ-Kreditexperten ergab, gilt dieses
verlockende Angebot aber nur bis 31. August 2002. Ab 1. September
2002 kann man - nach dem derzeitigen Stand der Dinge - von einem
Zinssatz von ungefähr 6,2 Prozent ausgehen. Ein derartiger Hinweis
fehlt allerdings auf dem Info-Prospekt. Aufgrund dieser
Vorgangsweise liegt der Schluss nahe, dass der Kreditnehmer ja fast
bewusst getäuscht wird!" Dieser Kritik schließen sich auch Experten
anderer Kreditinstitute an.
Abschließend einige Hinweise der AKNÖ-Konsumentenschützer zur
vorzeitigen Rückzahlung der Hypo-Wohnbauförderung:
· Achten Sie darauf, wie lange Ihre Befreiung von der Grundsteuer

noch läuft (die maximale Dauer der Befreiung beträgt 20 Jahre).
· Wenn Sie BezieherIn einer Wohnbeihilfe sind, dann haben Sie

künftig keinen Anspruch mehr auf die Wohnbeihilfe, wenn Sie ihre
Wohnbauförderung einmal gänzlich zurückbezahlt haben!
· Um Steuervorteile auszunützen, empfehlen die Konsumentenschützer

die Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens in 2 Teilbeträgen
durchzuführen - und zwar zum 1.10 2002 und zum 1.4.2003.
Wenn das Wohnbauförderungsdarlehen vorzeitig zurückbezahlt wird,
dann allerdings nur im Ausmaß der geleisteten Zahlung. Es gilt: Nur
bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 40.000 Schilling bzw.
2.800 €
· Wenn die Rückzahlung der Wohnbauförderung weiterläuft wie bisher,

dann ist sie auch weiterhin steuerlich abzugsfähig. Allerdings nur
bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 40.000 Schilling bzw.
2.800 €.

Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (01) 58883-1248 OTS mit Web

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN/AKN

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