Alles was Recht ist, auch auf der Piste: Fahrerflüchtigen Pisten-Rowdies drohen gerichtliche Verfolgung samt hohen Schadenersatzleistungen. "Sicher Leben"-Tipp: Pistenregeln verinnerlichen
Wien (OTS) - Nicht nur im Straßenverkehr, auch auf der Skipiste
gelten strenge Vorschriften. Und die sollte man besser beachten -
Fehlverhalten auf der Piste wird sanktioniert! Nicht grundlos: Rund
90.000 Menschen verletzen sich jedes Jahr, davon 8% (rund 7000) durch
Zusammenstöße auf österreichischen Skipisten. Im Straßenverkehr ist
es hinlänglich bekannt - wer in einen Unfall verwickelt ist, muss
bestimmte Verhaltensnormen beachten: Es muss angehalten werden, die
Unfallstelle ist abzusichern, bei einem Personenschaden ist Hilfe zu
leisten bzw. muss Hilfe geholt werden und die Polizei bzw.
Gendarmerie muss verständigt werden. "Leider ist noch vielfach
unbekannt, dass auch für die weiße Ski-Verkehrsfläche
Verhaltensnormen gelten. Die Piste ist kein rechtsfreier Raum. Vor
allem fahrerflüchtige Pisten-Rowdies dürfen mit gravierenden
Rechtsfolgen rechnen!", warnt Mag. Armin Kaltenegger, Leiter der
Rechtsabteilung des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV),
fahrlässige Wintersportler.
Fahrerflucht auf der Piste: Anzeige wegen fahrlässiger
Körperverletzung droht!
Das Nichtanhalten nach einem Zusammenstoß - also Fahrerflucht -
auf der Piste kann sogar weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
So droht einem Pistenbenützer, der sich nach einem Crash schlicht und
einfach "abseilt", aus strafrechtlicher Sicht eine gerichtliche
Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassen
eines Verletzten. Zivilrechtlich kann sich ein fahrerflüchtiger
Pisten-Rowdy auf hohe Schadenersatzleistungen (Schmerzensgeld,
Bergungskosten, Urlaubskosten usw.) gefasst machen. Außerdem droht
dem flüchtigen Ski- oder Snowboardfahrer - ähnlich dem
Führerscheinentzug im Straßenverkehr - ein Ausschluss von der
weiteren Benützung der Lifte und Pisten. Die Liftbetreiber
sanktionieren ein derartiges Fehlverhalten mit dem Verfall
bestehender Zeit- oder Punktekarten. Übri gens: Jeder - also auch
zufällig anwesende Skifahrer - ist berechtigt fahrerflüchtige
Wintersportler an der Weiterfahrt zu hindern, bis Organe der
Sicherheitswache eingetroffen sind.
Zusammenstoß: Was ist zu tun?
Ein Zusammenstoß passiert aber nicht nur Pisten-Rowdies, sondern
kann jedem einmal durch Unaufmerksamkeit oder einen Fahrfehler
passieren. Kommt es zum "Crash" gilt das gleiche wie auf der Straße:
Aufpassen, dass nicht ein anderer Pistenbenützer in den liegenden
hineinfährt, Erste Hilfe leisten, wenn notwendig, Hilfe herbeiholen
und unbedingt Identität preis geben! Generell sollte auf der Piste
immer ein Ausweis mitgeführt werden. Um der Fahrerflucht
entgegenzuwirken: Viele Menschen haben, ohne es zu wissen, ohnedies
eine Haftpflichtversicherung (z.B. über die Haushaltsversicherung)
und müssen eventuelle Schadenersatzansprüche nicht aus dem eigenen
Geldbörsel bezahlen.
18 Prozent der Pistenbenützer kennen keine Sicherheitsregeln
Dabei wäre alles so einfach, würden sich Ski- und Snowboardfahrer
an die zehn Pistenregeln halten. Laut einer "Sicher Leben"-Studie ist
aber 18 Prozent der Pistenbenützer keine einzige dieser
Sicherheitsregeln bekannt. 83 Prozent wissen nicht, dass es zehn
Regeln gibt. "Viele Ski- und Snowboardfahrer glauben zum Beispiel,
dass der Rechtsvorrang gilt. Ein Irrtum, der fatal enden könnte. In
Wahrheit hat immer der langsamere, vor einem fahrende Pistenbenützer
Vorrang", klärt Dr. Rupert Kisser, Leiter des Institutes "Sicher
Leben", auf und appelliert an die Verinnerlichung der folgenden zehn
Pistenregeln:
10 FIS-Verhaltensregeln (unter der Bezeichnung "Ski" werden auch
alle skiähnlichen Gleitgeräte verstanden)
1. Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen
anderen gefährdet oder schädigt.
2. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte
anpassen.
3. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so
wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder
links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer
für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach
einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten
vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder
unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den
Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation
beachten.
9. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich
oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Empfehlungen für einen sicheren Wintersport:
- Einmal jährlich Bindungskontrolle vom Fachhändler!
- Schwing unterhalb der Gruppe ab!
- Tagsüber kein Alkohol!
- Bereite deinen Körper auf den Wintersport vor!
Um dem Wissen der Pistenbenützer auf die Sprünge zu helfen, wurden
Aufkleber und Broschüren zum Thema "Pistenregeln" von der
Arbeitsgruppe "Safer Snow - More Fun" produziert. Die Broschüre kann
bei "Sicher Leben" unter der Tel. Nr. 01/715 66 44 bestellt werden.
Rückfragehinweis: Institut Sicher Leben
Pressestelle
Tel.: (01) 71 770/0
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SIL/OTS