Linz (AKO) Bahnbrechender Erfolg im Streit um die rückwirkende
Abschaffung der vorzeitigen Alterspension: Ein von der Arbeiterkammer
vertretener Mühlviertler bekommt nicht nur die Pension nachbezahlt,
die Finanzprokuratur sicherte nun auch die Bezahlung der
Verzugszinsen zu. Damit können auch andere Betroffene die
Verzugszinsen einfordern.
Im Mai 2000 hatte der Europäische Gerichtshof das unterschiedliche
Pensionsalter für Männer und Frauen bei der vorzeitigen Alterspension
wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für rechtswidrig erklärt.
Daraufhin beschloss die Regierung, diese Pensionsform kurzerhand
abzuschaffen.
Die Arbeiterkammer riet ihren betroffenen Mitgliedern, noch rasch
einen entsprechenden Antrag zu stellen. Binnen einer Woche gingen
mehr als 5000 Anträge ein. Daher versuchte es die Regierung mit einem
juristischen Trick, um das Budget zu schonen: Die Anträge wurden per
Gesetz umgedeutet in Anträge auf Invaliditätspension, für die
wesentlich strengere Anspruchsvoraussetzungen gelten.
Im August 2001 erklärte der Oberste Gerichtshof die rückwirkende
Umdeutung für unzulässig. Alleine die Arbeiterkammer Oberösterreich
vertritt in diesem Zusammenhang rund 200 Mitglieder, die gegen einen
ablehnenden Pensionsbescheid geklagt haben. Mittlerweile sind bereits
mehrere positive Bescheide eingelangt, unter anderem für den eingangs
erwähnten Mühlviertler.
Nach dem Rechtsstandpunkt der AK genügt es aber nicht, dass die
Betroffenen die Pension rückwirkend ab Juni 2000 bekommen.
AK-Präsident Wipplinger: "Der ökonomische Schaden muss zur Gänze
ersetzt werden. Für die Differenz zwischen dem Pensionsvorschuss und
der tatsächlichen Pension müssen auch die üblichen Verzugszinsen in
Höhe von vier Prozent bezahlt werden. Dass die Finanzprokuratur als
Rechtsvertreter des Bundes diese Forderung jetzt anerkennt, ist ein
schöner Erfolg."
Es sei einmalig, dass der Bundesgesetzgeber gleichsam
Schadenersatz für einen begangenen Fehler bezahle, so Wipplinger.
Jetzt können alle Betroffenen, denen die Pension rückwirkend
zuerkannt wurde und die eine Nachzahlung bekommen haben, ebenfalls
ihre Ansprüche auf Verzugszinsen bei der Finanzprokuratur geltend
machen.
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0732) 6906-2182
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