- 24.02.2002, 14:06:02
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Gusenbauer (4): Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist zu akzeptieren
Wien (SK) "Es gibt ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis, und
das ist zu akzeptieren", betonte SPÖ-Bundesparteivorsitzender Alfred
Gusenbauer in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag zur Diskussion um die
zweisprachigen Ortstafeln. Der Bundeskanzler habe nun eine
Regierungsvorlage auszuarbeiten, wie man das Erkenntnis am besten
einhalten könne. Schüssel stehe allerdings nun vor jener Hürde, einen
Konsens zwischen ÖVP und FPÖ zu erreichen. "Wir sind für eine
Konsenslösung bereit", stellte Gusenbauer die Position der SPÖ dar.
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"Die Kärntner SPÖ steht vor einer speziellen Situation", so
Gusenbauer. Da es im Kärntner Landtag keine fixe Kooperation zwischen
Parteien gebe, habe man sich immer wieder neue Mehrheiten zu suchen.
Die Kärntner Landespartei habe bereits einen guten Weg eingeschlagen.
Durch ihre Politik wäre beispielsweise der Neubau des
Landeskrankenhauses ermöglicht worden. Der Vorsitzende der Kärntner
SPÖ, Peter Ambrozy, habe sich dafür ausgesprochen, die Kärntner bei
einer Entscheidungsfindung auf Bundesebene miteinzubeziehen. "Es gibt
in Kärnten zwei Strategien: entweder jene von Ambrozy, den Konsens
mit der Bevölkerung zu suchen, oder jene Jörg Haiders", bemerkte
Gusenbauer. Landeshauptmann Haider habe das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes dazu genützt, einen Konflikt
heraufzubeschwören.
"Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist eine klare
Grundlage. Wie das konkrete Wording des Gesetzestextes dann aussieht,
ist noch offen", stellte der SPÖ-Vorsitzende fest. Die
Zehn-Prozent-Klausel bei den Ortstafeln werde in den verschiedenen
Gemeinden unterschiedlich bewertet. Man solle die Chance nützen und
nun die Anliegen der Kärntner Bevölkerung, der Gemeindevertreter und
der slowenischen Minderheit in der Entscheidungsfindung
berücksichtigen. (Forts.) sw/mh
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
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