- 21.02.2002, 18:58:09
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- OTS0267 OTW0267
ENQUETE UNIVERSITÄTSREFORM (3 und Schluss)=
Wien (PK) - Univ.Prof. Dr. Georg Winckler, Präsident der
Österreichischen Rektorenkonferenz, vertrat die Ansicht, die
Mitglieder des Universitätsrates sollten gesellschaftliche
Interessen und nicht bestimmte parteipolitische Überlegungen
verfolgen. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der
medizinischen Fakultäten existiert seiner Ansicht nach
erheblicher Diskussionsbedarf. Auch die Arbeit des Ministeriums
sei nicht ausreichend gewesen. Er warf zudem die Frage auf, was
nach der Ausgliederung noch bei den Universitäten verbleibe,
einer "Filetierung" könne er sich nicht anschließen.
Martha Eckl (AK Wien) konnte keine Verbesserung der
Studienbedingungen erkennen. Damit einher gehen die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, deren Motivation und
Zufriedenheit. Sie befürchtete eine Zersplitterung des
Studienrechtes, was sich - gab sie zu bedenken -
wettbewerbsverzerrend auswirken werde, und vor allem die
Abschaffung des offenen Hochschulzuganges.
Obwohl die AK die gesetzliche Interessenvertretung der
Universitätsbeschäftigten werde, komme ihr keine erweiterte
Mitgestaltungsmöglichkeit zu, beanstandete sie.
Alexander Prischl (ÖGB) vertrat die Ansicht, die Beschäftigten
werden mit ihren Arbeitsplätzen die Universitätsreform bezahlen.
Zudem werde es Auswirkungen auf die Studierenden geben. Ein
Problem stelle auch das Fehlen von Rahmenbedingungen für
berufstätige Studierende dar.
Für ao. Univ.Prof. Dr. Reinhard Folk (Bundeskonferenz des
wissenschaftlichen und künstlerischen Personals) haben die
Gestaltungsvorschläge eine politische Dimension. Sie führen zur
Zerschlagung der Universitäten und zur Unterwerfung der
Universitäten unter externe Universitätsräte. Auf der Strecke
bleiben seiner Meinung nach auch die Autonomie und die Freiheit
von Lehre und Forschung. Am Schlimmsten werden die jungen
Wissenschafter und UniversitätslehrerInnen von den Auswirkungen
der Reformvorschläge betroffen sein, da nur mehr perspektivlose
Arbeitsplätze angeboten werden.
Anita Weinberger-Prammer (GRAS): Die Wiederholung von Prüfungen
und die Anzahl von Prüfungsterminen waren bisher im
Universitätsgesetz verankert, in Zukunft werden sie in der
Satzung, die von der Mehrheit der Professoren zu beschließen sein
wird, enthalten sein. Somit ist nicht mehr gewährleistet, dass es
drei Prüfungstermine pro Semester gibt, dass Prüfungen wiederholt
werden können und dass eine negative Beurteilung begründet werden
muss. Bei Beschwerden über eine ungerechte Behandlung gab es
bisher klare Ansprechpersonen. Wer ist aber nach der Reform die
Anlaufstelle?, fragte sie.
Univ.Prof. Dr. Alfred Ableitinger (Fachhochschulrat) begrüßte
namens des Fachhochschulrates, dass die Universitäten in Hinkunft
das tun dürfen, was die Fachhochschulen schon können, und hob
besonders die Kompetenz der Universitäten zur Etablierung neuer
Studienangebote hervor. Keine Möglichkeit haben aber die
Universitäten, sich bei Platzmangel die Studierenden aussuchen zu
dürfen, wie dies bei den Fachhochschulen der Fall ist.
Gerhard Riemer von der Industriellenvereinigung glaubt, dass die
lange Diskussion in den Unterausschüssen dazu beigetragen habe,
dass das UOG 1993 nicht die Qualität habe, die man sich gewünscht
hätte. Fest steht für ihn, dass die Universitäten von heute und
morgen andere Qualitäten und andere Strukturen haben müssen. Zu
kurz gekommen ist aber bei der Reform die europäische
Perspektive, die für Österreich wichtig wäre.
Univ.-Prof. Dr. Johannes Koder (Österreichische
Professorenkonferenz) plädierte für einen kurzen und
grundsätzlich orientierten Gesetzentwurf und warnte davor, "die
Deregulierung im Detail zu regulieren". Es gehe darum, dem
qualifizierten Nachwuchs Chancen und Unterstützung zu geben und
dafür zu sorgen, dass Universitätslehrer nur über ein
transparentes Berufungsverfahren auf ihre Stelle kommen. Auch
soll es den Universitäten weiterhin offen stehen,
Habilitationsverfahren durchzuführen. Außerdem trat Professor
Koder für die Stimmenmehrheit der Professoren im Senat und in
nachgeordneten Kollegialorganen ein. Das besondere Interesse
Koders galt der Erhaltung der Vielfalt der Fächer - es gibt
Bedarf an Orientalistik und Balkanologie, lautete sein Credo.
Dr. Klaus Schedler (Wirtschaftskammer Österreich) ortete viel
Frustration an den Universitäten, der durch die Autonomisierung
entgegengewirkt werden könne. Mitbestimmung könne auch
funktionieren, wenn sie nicht gesetzlich festgeschrieben werde.
Für wichtig hielt Schedler die Repräsentanz der Außenwelt in den
Gremien, insbesondere von Seiten der Wirtschaft, gehe es doch
auch um Arbeitsmarktfragen. Langfristigen Abstimmungsbedarf sah
Schedler im Bereich der Fachhochschulen, der privaten
Universitäten und der universitären Weiterbildung.
Dr. Andrea Kodolsky (GÖD, Bundessektion Hochschullehrer)
bekräftigte die Notwendigkeit einer Reform an den Universitäten,
wies aber gleichzeitig auf die ungeheure Meinungsvielfalt und die
sehr unterschiedlichen Interessen an den Unis hin, daher sei bei
der Veränderung Sensibilität gefragt, um nicht Gräben
aufzureißen, deren Überbrückung Jahrzehnte dauern könne. "Wir
brauchen die Autonomie", sagte Kodolsky, wandte sich aber gegen
jede Form von Scheinautonomien, gegen die Abkehr von der
Demokratie und gegen Abhängigkeiten von der Wirtschaft. Die
geplante Konzentration der Mitbestimmung komme für sie einer
Beseitigung der Mitbestimmung gleich, kritisierte Kodolsky und
warnte vor "geknebelten Universitätslehrern".
Andreas Zahalka (FLÖ) verteidigte energisch die Mitbestimmung der
Studenten in den Studienkommissionen, die sich bewährt habe, weil
die Studenten selbst an einem qualitativ hochwertigen Studium, an
realistischen Studienzeiten und an guten Studienbedingungen
interessiert seien. Die Studenten sollten weiterhin maßgeblich an
den Universitäten mitbestimmen können. Keine Gruppe sollte eine
absolute Mehrheit in den Universitätsgremien haben, das wäre
zutiefst undemokratisch, schloss Zahalka.
Irene Zavarsky (Österreichische Bundesjugendvertretung) erneuerte
die Kritik an dem Entwurf des Ministeriums und fragte, warum
dieser Entwurf nicht mit den Betroffenen diskutiert worden sei.
Zavarsky lud Ministerin Gehrer ein, mit den Studierenden an jedem
von ihr gewünschten Ort, zu jedem von ihr vorgeschlagenen
Zeitpunkt zu diskutieren.
Dr. Peter Piffl-Percevic (Verbindungsstelle der Bundesländer)
dankte für die sorgfältige Herangehensweise des Bundes an die
Organisationsreform der Universitäten. Im einzelnen wies Piffl-
Percevic auf die erfolgreiche Zusammenarbeit der Universitäten
mit der Wirtschaft in den Kompetenzzentren hin und trat dafür
ein, die Kooperation der Universitäten mit Gesellschaften und
Stiftungen weiterhin möglich zu machen. Den Gestaltungsvorschlag
verglich Piffl-Percevic mit dem revolutionären Gesetz, mit dem
die Fachhochschulen eingeführt wurden und bekannte sich zu dem
Ziel, die Universitäten handlungsfähiger zu machen.
Dr. Erwin Bundschuh (Vorsitzender des Universitätenkuratoriums)
wies den Vorwurf zurück, es habe keine Diskussion über den
Gestaltungsvorschlag stattgefunden, und gab ihn mit dem Hinweis
auf Diskussionsverweigerung zurück. Bundschuh warnte vor zuviel
Angst vor Veränderungen an den Universitäten und sprach von einen
im Kern richtigen und interessanten Konzept, über dessen Details
man noch diskutieren könne. Die entscheidenden Elemente seien
eine stärkere Entscheidungshierarchie an den Universitäten und
eine verstärkte Konkurrenz zwischen den Universitäten.
Dr. Heinz Mayer (Universität Wien, Institut für Staats- und
Verwaltungsrecht) ging auf die Frage nach dem Verhältnis von
Regierung, Parlament und autonomer Universität ein. Für ihn geht
es darum, dass der Staat den Universitäten einen Rahmen vorgibt,
in dem sich freie Forscherpersönlichkeiten entwickeln können.
Zudem soll er einen möglichst unbeschränkten und fairen Zugang zu
den Universitäten ermöglichen. Die Politik sollte eine freie
Universität zulassen, der Staat sollte zugleich aber auch die
Möglichkeit haben, Forschungsrichtungen zu initiieren.
Univ.-Prof. DDr. Hannes Michael Rainer (Universität Salzburg,
Institut für Österreichisches und Europäisches Privatrecht)
bekannte sich zur Verantwortung des Staates für die Universitäten
und referierte negative Erfahrungen mit Studienkommissionen.
Rainer brach eine Lanze für die Europäisierung der
österreichischen Universitäten und bekannte sich nachdrücklich zu
einer Evaluierung der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden.
Damit hätten sie mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des
Lehrkörpers als bisher.
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Frühwald (Alexander v. Humboldt-
Stiftung) wies darauf hin, dass 60 % der Doktoranden an US-
Universitäten nicht im Lande geboren seien, während in
Deutschland überaus attraktive Forschungsangebote für junge
Wissenschafter kaum angenommen würden - Belege dafür, wie scharf
der Wettbewerb um wissenschaftliche Begabungen bereits geworden
sei. Auch die österreichischen Universitäten müssen sich in
diesem Wettbewerb positionieren. Der Vorschlag des Ministeriums
sei dafür in hohem Maße geeignet, würde er umgesetzt, hätten die
österreichischen Universitäten das modernste Universitätsgesetz
Europas. Für unverständlich hielt Frühwald die zuweilen geäußerte
Angst vor einer Indienstnahme der Universität durch die
Wirtschaft - diese Angst sei von gestern.
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl (Universität Graz, Vizedekan der
medizinischen Fakultät in Graz) befasste sich im Detail mit
Problemen bei der Administration des Klinikums an Universitäten
und wies auf die unterschiedlichen Erfahrungen hin, die man mit
Organisationsreformen an deutschen medizinischen Fakultäten
gemacht habe.
Die Konsequenz, die man aus der heutigen Veranstaltung ziehen
müsse, sei, dass man mit Behutsamkeit und Offenheit über eine
Weiterentwicklung des Entwurfs diskutieren müsse, urteilte
Abgeordnete Andrea Kuntzl (S). Es gebe grundsätzlich eine große
Bereitschaft zu einer Reform, die aber ihrer Ansicht nach nicht
zum Preis der Abschaffung der Mitbestimmung, der
Rechtsunsicherheit für die Studierenden und möglicher weiterer
Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden dürfe. Zudem sei die
Kostenfrage noch völlig ungeklärt. In einer Stellungnahme des
Finanzministers sei davon die Rede, dass sich die Universitäten
an jenen Regelungen, die für die Bundesmuseen und -theater
gelten, zu orientieren haben. Dies würde jedoch bedeuten, dass
sich die Universitäten z.B. die Gehaltserhöhungen selbst
verdienen müssen, gab sie zu bedenken.
Rudolf Reichel (Vorsitzender des Zentralausschusses des
nichtwissenschaftlichen Personals): Ein grundsätzliches Ja zu
einer sinnvollen Weiterentwicklung, aber nicht in dieser Form.
Für ihn sei der Vertrauensschutz von zentraler Bedeutung, und er
sehe nicht ein, warum für die Vertragsbediensteten die bislang
schlechteste Lösung - wenn man alle 31 Ausgliederungen seit 1991
betrachtet - gewählt hat. Dies lässt vermuten, dass die Absicht
besteht, möglichst einfach Dienstnehmer freisetzen zu können.
Weiters setzte er sich mit Nachdruck für die Beibehaltung der
Mitbestimmung in geeigneter Form sowie der
Gesamtpersonalvertretung ein.
Auch Anneliese Legat (Vorsitzende des Zentralausschusses für die
Universitätslehrer, Graz) trat für die Beibehaltung der
Selbstbestimmung der Universitäten und der Mitbestimmung ein,
wobei beide Prinzipien nicht zu trennen sind. Es gehe dabei um
institutionalisierte Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen,
die die Einbindung von unterschiedlichsten Perspektiven
gewährleisten und nicht nur auf generösem Wohlwollen beruhen oder
von informellen Zufälligkeiten abhängen. Was die
dienstrechtlichen Fragen betrifft, so möchte sie - aus Kenntnis
der deutschen Literatur - darauf hinweisen, dass die befristete
Anstellung auch als ein Mangel angesehen wird, da die Besten dort
bleiben, wo sie auf unbefristete Beschäftigungsperspektiven
zählen können.
Univ. Prof. Dr. Franz Marhold (Universität Graz) übte scharfe
Kritik an der Praxis der derzeitigen Mitbestimmung an den
Universitäten, die er als "Besitzstandswahrung" erlebt. Er
wünscht sich entscheidungsfreudige und bedarfsorientiert
agierende Gremien und wunderte sich über die Skepsis gegenüber
der Autonomie, die er als eine Herausforderung betrachtet.
Die StudentenvertreterInnen bewerteten den Gestaltungsentwurf
sehr unterschiedlich. So betonte Andrea Mautz (VSSTÖ) die
Notwendigkeit einer garantierten Sicherheit für die Studierenden.
Sie glaubt auch nicht, dass weniger Paragraphen im Gesetz zu
weniger Bürokratie führen, sondern befürchtet vielmehr
intransparente Regelungen, die von den Universitäten intern
beschlossen werden.
Ferdinand Pay (KSV) vermutete hinter dem Entwurf sogar eine
"borniert ökonomistische Perspektive", die mit einer Weltklasse-
Universität nichts zu tun habe. Vielmehr würden die Absicherung
der Studierenden eingeschränkt, Zugangsbeschränkungen eingeführt
und Studienplätze bewirtschaftet.
Dem gegenüber konnte Michaela Köberl (LSF) dem
Gestaltungsvorschlag viel Positives abgewinnen und bezeichnete
diesen als das "Innovativste", was in den letzten Jahren von
Regierungen vorgelegt worden sei. Die Universitäten könnten sich
dadurch an den Bedürfnissen des Bildungsmarktes orientieren und
es würde nicht von oben am Bedarf vorbei diktiert. Ihr fehlt
lediglich eine Zielbestimmung dafür, was eine Weltklasse-Uni sei.
Auch Köberl sprach sich für eine studentische Mitbestimmung aus,
die jedoch nicht im Studienrecht, sondern in den Satzungen der
Universitäten verankert werden sollte. Derzeit seien die Gremien
jedoch völlig bürokratisch und lähmten sich selbst.
Mag. Johannes Öhlböck (RFS) nannte den Entwurf sogar die größte
Reform seit Humboldt und wollte die Mitbestimmung dort sehen, wo
sie den Studierenden auch zukomme, beispielsweise bei den
Curricula. Die Bundesvertretung der Österreichischen
Hochschülerschaft kritisierte er als eine reine politische
Vertretung, die sich überlebt habe.
Christoph Rohr (Aktionsgemeinschaft) verteidigte darauf hin die
Österreichische Hochschülerschaft und konterte, die Studierenden
hätten bewiesen, dass sie sich konstruktiv einbringen können. Sie
brächten eine externe Sicht in den Universitätsalltag ein und
sollten daher weiterhin ein vollständiger Partner bleiben. Er
forderte sogar einen noch höheren Anteil an der Mitbestimmung.
Abschließend bemerkte er, dass für ihn die geplante Evaluierung
mit Konsequenzen einen positiven Schritt darstelle.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Folk (Bundeskonferenz des
wissenschaftlichen und künstlerischen Personals) forderte, auch
die Konsequenzen dieses Entwurfes zu überdenken. Als negatives
Beispiel für den Wettbewerb unter den Universitäten nannte er
Australien. Bei der Einrichtung von Globalbudgets fürchtet er
Einsparungen zu Lasten des Personals und meinte, dass
Entscheidungen in Zukunft zu wenig transparent getroffen würden.
Folk unterstrich daher insbesondere die Notwendigkeit von
Einsichtsrechten.
In eine völlig gegensätzliche Richtung argumentierte Univ.-Prof.
Dr. Hermann Kopetz (Rat für Forschung und
Technologieentwicklung), der sich für ein Aufnahmeverfahren an
den Universitäten aussprach. Dafür sollte den Studierenden auch
eine entsprechende Infrastruktur geboten und ein ordentlicher
Studienverlauf sowie eine entsprechende Betreuung ermöglicht
werden. Gute Studierende sind seiner Meinung nach auch ein
Beitrag zur Profilbildung der Universitäten. Ein
Aufnahmeverfahren liegt für ihn auch im Interesse des
Steuerzahlers, denn die Einheit von Forschung und Lehre setze
auch voraus, dass Studierende bereit seien, an dieser
wissenschaftlichen Grundausbildung auch teilzunehmen. Kopetz
schloss daran auch eine Kritik an den Fachhochschulen, die ihre
Tore dicht machten und die Abgewiesenen dann den Universitäten
überließen.
Universitätsprofessor Dr. Johannes Koder (Österreichische
Professorenkonferenz) nahm zur Frage der Mitbestimmung Stellung
und unterstrich, es gehe bei der Universitätsreform nicht darum,
die Mitbestimmung abzuschaffen, sondern um die Reduzierung auf
einen Level, der auch außerhalb Österreichs "normal ist". Darüber
hinaus sprach er sich dafür aus, Lehre und Forschung gemeinsam zu
evaluieren und die Studentenzahl durch eine "verschärfte
Studieneingangsphase" zu regulieren. Den deutschen Numerus
Clausus erachtet er hingegen als nicht zielführend.
Assistenzprofessorin Dr. Silvia Ulrich (Universität Graz) ging
nochmals auf die Frage der Frauenförderung ein und unterstützte
den Vorschlag, im Rahmen der Universitätsreform eine Bestimmung
zu verankern, wonach das Bundesgleichbehandlungsgesetz von den
Universitäten anzuwenden ist. Damit würde das
Bundesgleichbehandlungsgesetz für alle Arten von
ArbeitnehmerInnen an den Universitäten gelten, gleichzeitig wäre
die Erstellung von Frauenförderplänen gewährleistet.
Universitätslektorin Mag. Andrea Ellmeier (Interessengemeinschaft
Externer LektorInnen und Freier WissenschaftlerInnen) äußerte
sich skeptisch dazu, dass dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge
Lehraufträge nicht ausgeschrieben werden müssen und beliebig oft
verlängerbar sein werden sowie kein Mitspracherecht für die
LektorInnen im eigentlichen Sinn vorgesehen ist.
Abgeordneter Martin Graf (F) machte geltend, dass sich, wenn sich
die Universitäten änderten, auch die Studentenvertretung ändern
müsse. Diese müsste ihm zufolge wieder näher an die Studierenden
und die Universitäten rücken. Allgemein sprach sich Graf gegen
eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden bei der
Hochschülerschaft aus.
Assistenzprofessor Dr. Peter Unfried (Universität Wien)
bekräftigte, man müsse weg von der Massenuniversität "im
schlechtesten Sinn des Wortes" hin zur Eliteuniversität. Als
Selektionskriterium für Studenten kann er sich durchaus
vorstellen, die Studieneingangsphase mit Prüfungen zu verknüpfen.
Universitätsprofessor Dr. Heinz Mayer (Universität Wien) wandte
im Zusammenhang mit der Frage des Mitbestimmungsrechtes an den
Universitäten ein, dass die bestehende Mitbestimmung nicht
demokratisch im eigentlichen Sinn des Wortes sei, sondern
lediglich ein Instrument, um die Interessen der verschiedenen
Gruppen auszugleichen. Übergeordnete Interessen würden dadurch
aber nicht vertreten.
Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses Martin Graf beendete
kurz nach 18 Uhr die Enquete. (Schluss)
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