- 21.02.2002, 13:40:29
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Mitterlehner: Von Missbrauch mit Kündigungen im Krankheitsfall kann keine Rede sein
Klares Nein zu Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds - Arbeiterkrankenstände 2001 um 6,1 % gesunken
Wien (PWK134) "In der Frage der Kündigung von Arbeitnehmern
während des Krankenstandes muss folgendes klar gestellt werden: Von
einem organisierten Sozialmissbrauch kann nicht gesprochen werden.
Erstens sprechen die Zahlen des Hauptverbandes klar dagegen. Zweitens
muss jeder Arbeitgeber Entgeltfortzahlungen über das beendete
Arbeitsverhältnis hinaus leisten", sagte, heute, Mittwoch,
Wirtschaftskammer-Generalsekretär-Stv. Reinhold Mitterlehner. Die
inzwischen fast vierteljährlich erhobenen Forderung nach einer
Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds müsse mit einem klaren
"Nein" beantwortet werden****
Nach den vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger genannten
Zahlen, habe sich die Anzahl der Krankenstände bei Arbeitern im
Jahresvergleich 2001 zu 2000 um 6,1 Prozent verringert. Die Zahl der
Abmeldungen zur Sozialversicherung sei demgegenüber nur geringfügig
um 0,5 Prozent angewachsen. Im Jahresvergleich 1999 zu 2000 dagegen
hatte es noch einen Anstieg von 1 Prozent gegeben. "Mehr als von
einer statistischen Schwankung in diesem Fall auszugehen, ist
populistische Interpretation. Die Abschaffung des Fonds hat sich bei
den Abmeldungen nicht ausgewirkt - im Gegenteil, es ist sogar ein
Rückgang zu verzeichnen wie die Zahlen des Hauptverbandes belegen",
so Mitterlehner.
Die Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds habe sich seit 1.
Oktober 2000 bewährt. Von einer verfehlten Regierungspolitik könne
daher nicht gesprochen werden: "Die Zahlen zeigen uns, dass es
richtig war, die Betriebe auf diese Weise zu entlasten. Bisher
mussten die Betriebe mehr in den Fonds einzahlen, als sie erstattet
bekamen", so Mitterlehner. Erhebungen der steirischen GKK zeigten,
dass Betriebe bis 19 Mitarbeiter monatlich rund 1,46 Mill. Euro
einzahlten, während die Erstattungsbeiträge nur bei 1,34 Mill. Euro
gelegen sind.
Sollte es diesen Missbrauch im propagierten Ausmaß wirklich geben,
hätte dies ebenfalls einen entsprechenden Niederschlag in den
Angestelltendienstverhältnissen finden müssen. Denn die Erstattung
aus dem Entgeltfortzahlungsfonds hat es bis zu seiner Abschaffung nur
für Arbeiter gegeben und nie für Angestellte. "Auch daraus wird
ersichtlich, dass für eine Wiedereinführung des Fonds kein bedarf
besteht", schloss der WKÖ-Generalsekretär. (us)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Ulrike Sporer
Tel.: 01/50105/4161
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