- 21.02.2002, 12:29:18
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BUNDESRATS-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG BETREFFEND STÄRKUNG DES FÖRDERALISMUS=
Wien, 21. Februar 2002 (ÖVP-PK) Namens der Regierungsfraktionen
ÖVP und FPÖ hat der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Gottfried
Kneifl heute, Donnerstag, im Rahmen der Debatte des Bundesrates über
die Erklärung des oberösterreichischen Landeshauptmannes Dr. Josef
Pühringer einen Entschließungsantrag betreffend Stärkung des
Föderalismus eingebracht, der in der darauffolgenden Abstimmung eine
große Mehrheit erhielt. In diesem Antrag heißt es unter anderem: ****
Das bundesstaatliche Prinzip ist eines der wesentlichsten
Bauprinzipien der österreichischen Bundesverfassung. ... An dieses
Bauprinzip, das die Aufteilung der Kompetenzen für Gesetzgebung und
Vollziehung zwischen Bund und Ländern vorsieht, ist auch der
Bundesverfassungsgesetzgeber gebunden. Daraus ergeben sich als
typische Charakteristika der Bundesstaatlichkeit eine relativ
autonome Landesgesetzgebung, eine Mitwirkung der Länder an der
Gesetzgebung des Bundes durch den Bundesrat sowie eine relativ
autonome Landesverwaltung.
Das Regierungsübereinkommen zwischen der Österreichischen Volkspartei
und der Freiheitlichen Partei Österreichs zur Bildung einer
Bundesregierung für die Dauer der XXI. Gesetzgebungsperiode sieht
eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden vor. "Zwischen Bundesstaat, Ländern und Gemeinden wird es
im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine neue Qualität der
Zusammenarbeit geben. Die Rechte der Länder sollen gestärkt, unnötige
und teure Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden."
Im Regierungsprogramm sind als Maßnahmen genannt:
- Die Verankerung der Landeshauptmännerkonferenz in der Verfassung,
damit diese Einrichtung die Interessenvertretung der Länder
aufwertet.
- Eine Verfassungsreform, damit auch auf Landesebene die Briefwahl
und die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts möglich werden.
- Eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden, damit es klare Verhältnisse und keine unnötigen
Doppelgleisigkeiten gibt.
- Eine stärkere Verfassungsautonomie für die Länder, damit die
Länder mehr Gestaltungsspielräume haben.
- Eine umfassende Reform des Bundesrates - Aufwertung als
Länderkammer: Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, ihren
Vertreter im Bundsrat in Kernfragen des Föderalismus bei der Ausübung
ihres Mandates zu binden. Der Bundesrat soll unter anderem ein
Zustimmungsrecht zu Beschlüssen des Nationalrates erhalten, welche
die Länder oder die Gemeinden neu belasten.
Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
erarbeiteten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen eines
umfangreichen Deregulierungspaketes sowie die Ende vergangenen Jahres
beschlossene Gesetzesvorlage eines Verwaltungsreformgesetzes stellt
einen wesentlichen Schritt dar, um zu einer neuen Zusammenarbeit
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu kommen, den Föderalismus zu
stärken und die notwendigen Strukturreformen hin zu einer schlanken,
effizienten Verwaltung zu schaffen.
Diesen Maßnahmen müssen allerdings noch weitere Schritte auf
Verfassungsebene, wie eine klarere Kompetenzverteilung zwischen den
Gebietskörperschaften sowie die Aufwertung des Bundesrates als
Länderkammer folgen. Dabei übersehen die unterzeichneten Bundesräte
nicht, daß es bei all diesen Reformen nicht zuletzt auch aufgrund der
dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit eines grundlegenden,
parteienübergreifenden Konsenses bedarf.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag: Der Bundesrat wolle beschließen:
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung bisher in Angriff
genommenen Schritte zur Stärkung der Eigenverantwortung der
Bundesländer und ersucht die Bundesregierung, die zwischen den
Gebietskörperschaften bereits vereinbarten Deregulierungsmaßnahmen im
Laufe dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zur
Beschlussfassung vorzulegen, sowie die Verhandlungen über die noch
ausstehenden Maßnahmen zur Stärkung des Föderalismus und der
Eigenverantwortung der Bundesländer weiter zu führen.
(Schluss)
Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub
Pressestelle
01/401 10/4432, 4436
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