- 20.02.2002, 13:26:35
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Havelka: Autokauf nur beim Fahrzeughandel sicher
Fahrzeughandel, Justizministerium, VKI und Autofahrerklubs präsentieren Musterkaufvertrag
Wien (PWK133) - In Österreich wechseln derzeit jährlich etwa
750.000 Gebrauchtwagen den Besitzer. Ca. 50 Prozent davon werden über
die österreichischen Fahrzeugbetriebe abgewickelt. "Unser Ziel ist
es, diesen Anteil massiv zu erhöhen - zum maximalen Schutz für
Konsumenten und Händler", erklärte Heinz Havelka, Vorsteher des
Bundesgremium Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
Aus diesem Grund wurde heute der aktuelle
Gebrauchtwagen-Musterkaufvertrag, der gemeinsam mit dem VKI und den
Autofahrerklubs sowie dem Justizministerium erarbeitet wurde,
präsentiert.
"Jeder Konsument, der einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, ist gut
beraten zum Händler zu gehen und solch einen Vertrag zu verlangen",
unterstrich auch Sektionschef Gottfried Mayer von der
Konsumentenschutzsektion des Justizministeriums. Für ihn ist der
Mustervertrag ein Beitrag zu besseren Konsumentenrechten, der vor
allem durch das neue Gewährleistungsrecht besondere Bedeutung erhält.
Durch die ab 1.1.2002 in Kraft getretenen Bestimmungen der neuen
Gewährleistungsbestimmungen erhält der Konsument mehr Rechte. Die
Gewährleistungsfrist für Neuwagen wurde auf zwei Jahre erhöht.
Darüber hinaus hat der Fahrzeughändler in den ersten sechs Monaten
die Beweislast zu tragen. Bei Gebrauchtwagen kann eine Verkürzung der
Gewährleistungsfrist bis auf ein Jahr vereinbart werden, allerdings
muss dies mit dem Konsumenten ausgehandelt werden - ausgenommen sind
Fahrzeuge, bei denen seit dem Tag der ersten Zulassung weniger als
ein Jahr verstrichen ist.
Der Fahrzeughandel bietet dem Konsumenten aber, außer dem
Musterkaufvertrag, auch weitere umfangreiche Vorteile, wie z.B. die
garantierte Gewährleistung, eine allfällig darüber hinausgehende
Händler- bzw. Herstellergarantie, Service, Beratung etc. Außerdem hat
die Wirtschaftskammer österreichweite kostenlose Schlichtungsstellen
in den einzelnen Landesgremien eingerichtet, die aber natürlich nur
nach dem Kauf beim Händler helfen können. "Beim Kauf Privat-zu-Privat
wird praktisch durchgängig die Gewährleistung ausgeschlossen und der
Käufer hat damit keine Rechte," betont Havelka. Aus diesem Grund
startet das Bundesgremium nun eine österreichweite Kampagne, in der
der Kunde auf die Vorteile beim Kauf vom Fahrzeugfachhandel
hingewiesen wird. Ergänzend dazu wird es den Folder "Vertrauen hat
Vorrang" geben, der die Kunden über ihre Rechte informieren soll.
Zum Entwurf der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), der kürzlich in
Brüssel präsentiert wurde, meinte Havelka abschließend: "Monti holt
mit dieser Verordnung zum Schwertschlag gegen Automobilerzeuger aus,
trifft damit aber die klein- und mittelständischen Unternehmen, die
in dieser Branche die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten.
Dagegen setzt sich der heimische Fahrzughandel massiv zur Wehr."
(EBK)
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