- 20.02.2002, 12:47:29
- /
- OTS0152 OTW0152
Verzetnitsch: Soziales Europa verwirklichen
ÖGB fordert verbindliche Grundrechtscharta und Verankerung des Beschäftigungszieles
Wien (ÖGB). "Die Erwartungen und Sorgen der ArbeitnehmerInnen
müssen nach dem EU-Gipfel von Laeken im Mittelpunkt der Diskussion
über die Zukunft Europas stehen", fordert der Präsident des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und des ÖGB, Fritz
Verzetnitsch, im Vorfeld der morgen stattfindenden 2. Europarunde zur
"Zukunft Europas" in der Wiener Hofburg. Die Europäische Union stünde
nach der Einführung der gemeinsamen Währung vor weiteren gewaltigen
Herausforderungen. "Jetzt geht es darum, endlich ein soziales Europa
durch eine verbindliche Grundrechtscharta und eine verbindliche
Verankerung des Beschäftigungszieles zu verwirklichen", fordert
Verzetnitsch.++++
Wenn bei der morgigen Europarunde die österreichischen Positionen für
den EU-Konvent am 28. Februar in Brüssel vorbereitet werden, bei dem
es um Fragen der EU-Erweiterung und um eine transparentere,
demokratischere und effizientere EU für die BürgerInnen geht, dann
müssen mit gleicher Konsequenz wie bei der Schaffung der Wirtschafts-
und Währungsunion die Themen Beschäftigung, Bildung und soziale Union
ein zentrales Thema sein. Verzetnitsch: "In der EU steigt die
Arbeitslosigkeit wieder rasch an - vom Ziel der Vollbeschäftigung
sind die meisten EU-Länder weit entfernt. Die gemeinsame Währung ist
Realität, von einer koordinierten Wirtschaftspolitik kann allerdings
keine Rede sein."
Der EU-Konvent, so der EGB-Präsident weiter, sei daher die große
Chance einerseits durch eine offene Diskussion den BürgerInnen die EU
näher zu bringen, anderseits die Grundsätze für die weitere
Entwicklung der EU festzuschreiben. "Dazu gehören nicht nur die
allgemeinen Rechte der BürgerInnen, sondern vor allem
Arbeitnehmerrechte", betonte Verzetnitsch. Der jüngste
Frächterskandal habe das erschreckende Defizit der EU im sozial- und
arbeitsrechtlichen Bereich deutlich aufgezeigt. "Die EU brauche
einheitliche arbeits- und sozialrechtliche Standards", fordert der
EGB-Präsident. Der Konvent Ende Februar biete dazu die große Chance,
die derzeit bestehende Schieflage der Union durch die bisherige
Ausrichtung auf die wirtschaftliche Vereinheitlichung endlich ins
richtige Lot zu bringen.
Mit der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion waren viele
Versprechungen hinsichtlich der Reduktion der Arbeitslosigkeit
verbunden. Die Wirtschafts- und Währungsunion sowie der gesamte
Europäische Integrationsprozess sei enorm gefährdet, wenn es nicht
gelinge, das Wachstums- und Beschäftigungsproblem in Europa in den
nächsten Jahren in den Griff zu bekommen. "Die nächste
Regierungskonferenz bietet dabei die Chance, die entsprechenden
institutionellen Korrekturen vorzunehmen, damit insbesondere die
Europäische Zentralbank nicht nur mit einer Bremse ausgestattet ist,
sondern dass zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch unterstützende
aktive wirtschaftspolitische Schritte gesetzt werden können.
Verbindliche Grundrechtscharta
Eine verbindliche Grundrechtscharta sei neben einer verbindlichen
Verankerung des Beschäftigungszieles ein weiterer Schlüssel für eine
Europäische Union, welche die Anliegen ihrer Bevölkerung ernst nehme.
"Insbesondere der lohnabhängigen Bevölkerung muss der Zugang zu
grundlegenden sozialen Rechten und zu Wohlstand ermöglicht und
garantiert werden", verlangt Verzetnitsch. Nur wenn das erreicht
wird, werden die Menschen die EU auch als "ihre Union" sehen und dem
Beitritt weiterer Länder viel offener gegenüberstehen als bisher.
Verzetnitsch abschließend: "Wie die Einführung des Euro gezeigt hat,
ist die Union durchaus in der Lage selbst schwierige
Herausforderungen zu meistern. Die verantwortlichen Politiker müssen
nur wollen. Entscheidend für die Zukunft der Union ist daher, ob
dieser Wille zum Erreichen der Vollbeschäftigung und zur sozialen
Sicherheit auch vorhanden ist."
ÖGB, 20. Februar 2002
Nr. 154
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Ernst Weber
Telefon: (01) 534 44/361
Fax: (01) 533 52 93
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB/NGB






