- 20.02.2002, 12:18:06
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FP-Madejski: Flächenwidmungsskandal könnte gerichtliches Nachspiel haben!=
Wurden dem Hauseigentümer von der SPÖ Zusagen gemacht? - Welche Rolle spielt der ehemalige Stadtrat Bernhard Görg?
Wien, 21-02-2002 (fpd) - Rechtliche Folgen und die Prüfung nach den
Tatbeständen § 302 "Mißbrauch der Amtsgewalt", § 311 "Falsche
Beurkundung und Beglaubigung im Amt" sowie § 228 "Mittelbare
unrichtige Beurkundung und Beglaubigung" nach dem StGB kündigte heute
der freiheitliche Planungssprecher Dr. Herbert Madejski an, sollten
sich die Vorwürfe beim Flächenwidmungsverfahren PlNr. 7320 als
richtig erweisen.. ****
Madejski hält den Verdacht für berechtigt, daß "irgendwann zwischen
Beschluß im Bezirks, dem gemeinderätlichem Bauausschuß und dem
Gemeinderat irgend jemand den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7320
geändert hat um damit den Wiener Gemeinderat bewußt zu täuschen".
Wie bereits von den Wiener Freiheitlichen öffentlich publiziert,
wurde beim entsprechenden Plandokument das Haus Praterstraße 20/Ecke
Aspernbrückengasse mit einer höheren Bauklasse versehen. Diese
Änderung wurde eingefügt nachdem ein Beschluß des Bezirkes über die
niedrigere Bauklasse bereits vorhanden war. Statt vormals 21 Metern
soll nunmehr auf 26 + 1,5 Meter verbaut werden dürfen.
Wenn nunmehr der sozialistische Bezirksvorsteher Kubik feststellt,
daß dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung diese
Änderung präsentiert und diese anschließend auch akzeptiert worden
sei, so möge Kubik doch zu Protokoll geben, wann denn diese
Fachbeirratssitzung stattgefunden habe?
Das uns vorliegende Protokoll des Fachbeirates bezüglich PlNr. 7320
trägt als Datum den 5. Dezember 2000. Bei diesem Fachbeirat wurde die
Bauklasse IV zur Kenntnis genommen.
Sollte damals tatsächlich der bereits veränderte Plan mit Bauklasse V
dem Beirat präsentiert worden sein, so muß davon ausgegangen werden,
daß die später stattgefundene Darlegung im Bezirk und auch im
Bauausschuß des Gemeinderats mit einem anderen Plandokument
stattgefunden hat.
Madejski stellte abschließend fest, daß vor dem Hintergrund des neuen
Kontrollamtsberichtes, das bei der Prüfung der MA 21B feststellte,
daß " stadtplanerische Leitlinien vernachlässigt wurden um Freunde zu
bedienen" nunmehr auch eine genaue Prüfung der Vorgehensweise der MA
21 A unumgänglich sei.
Im Punkt 2.1.7 des Kontrollamtsberichtes wird festgestellt, daß die
Vorgangsweise der MA 21 B, dem Fachbeirat, der Bezirksvertretung und
der Öffentlichkeit von vornherein einen unrealistischen
Planungsentwurf mit dem Hinweis zu präsentieren, das Ergebnis der
Expertenverfahrens erst nach der öffentlichen Auflegung einfließen
lassen zu wollen und damit die Möglichkeit zu schaffen, Festsetzungen
zu treffen, die den genannten Stellen vorenthalten werden, jeder
sachlichen Rechtfertigung entbehrt und außerdem einen Verstoß gegen
die Verfahrensbestimmungen des § 2 BO bilde. Das heißt, so Madejski,
daß die MA 21 A, wenn der Plan geändert worden wäre, unter
Einbeziehung von Öffentlichkeit, Bezirksvertretung und Gemeinderat
den nunmehr neune Plan nochmals diskutieren hätte müssen.
Genau diese Argumentation verwendet jedoch der Leiter der MA 21 A, DI
Klaus Vatter wenn er im gestrigen "Standard" dazu meinte, "daß das
doch nichts Außergewöhnliches sei."
Wenn diese Vorgangsweise tatsächlich die Arbeitspraxis der MA 21 A
darstellt, so fällt auch sie unter genau jene Kritik des
Kontrollamtes. Offenbar hat in den letzten Jahren innerhalb der MA 21
der Grundsatz "Sie wünschen, wir widmen" Gültigkeit gehabt. Wir
werden über die weiteren Entwicklungen jedenfalls die Bevölkerung
genau informieren. Im übrigen wurde die Öffentlichkeit bis heute
nicht über die Verbauungspläne im Lichtensteinpark informiert, schloß
Madejski.
Rückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen
Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 743
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