• 18.02.2002, 17:05:26
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  • OTS0150 OTW0150

Mitterlehner: Kündigung im Krankenstand schützt vor Entgeltfortzahlung nicht

Entgeltfortzahlung kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers entfallen - nur Einzelfälle möglich

Wien(PWK125) "Dass in einzelnen Unternehmen Dienstverhältnisse im
Krankheitsfall aufgelöst werden, um Entgeltzahlungen während der Zeit
des Krankenstandes zu sparen kann nur in Einzelfällen vorkommen",
stellt der Generalsekretärstellvertreter der Wirtschaftskammer
Österreich, Reinhold Mitterlehner, klar. "Kündigt ein Unternehmer den
Arbeitnehmer während des Krankenstandes, erspart er sich gar nichts,
da er gesetzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist."

Bei den vom ÖAAB angeführten Fällen, wo angeblich Sozialmissbrauch
betrieben wurde, wurden einige Fakten vermischt. Es könne sich dabei
nur um Fälle von einvernehmlichen Lösungen handeln, bei denen der
Arbeitnehmer zustimmen muss. Diese können jedoch nur im Einzelfall
auftreten, ist Mitterlehner überzeugt, "denn der Arbeitnehmer dürfte
zur Zeit der Lösung des Dienstverhältnisses einerseits über keine
Abfertigungsansprüche verfügen und würde andererseits während der
Zeit des Krankenstandes als Arbeitsloser auf die Hälfte seines
Entgelts verzichten." Das heißt, es kommen wegen der Abfertigung nur
Arbeitnehmer, die unter 3 Jahren beschäftigt sind in Frage, und wer
verzichtet schon einvernehmlich auf 50 % seines Gehalts? Keine Rede
könne daher von "organisiertem Sozialmissbrauch" sein, betont
Mitterlehner. (Ne)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

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