- 18.02.2002, 09:41:39
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- OTS0029 OTW0029
Neues Meldewesen: Für "Altgemeldete" ist keine Änderung nötig!=
Bei aufrechter, gültiger Meldung sind selbstverständlich kein neuer Meldezettel und keine neuerliche Anmeldung erforderlich
Wien, (OTS) Bei den neuen Meldeservicestellen in den
Magistratischen Bezirksämtern gibt es vereinzelt Anfragen, ob wegen
des neuen Meldezettels nun auch eine neuerliche Anmeldung notwendig
sei. Zur Klarstellung: Wer ordnungsgemäß mittels altem Meldezettel an
einer Adresse in Wien gemeldet ist und nicht von dieser Adresse
wegzieht, für den ändert sich nichts. Die alte Meldung ist
selbstverständlich nach wie vor aufrecht und gültig, eine neuerliche
Anmeldung ist nicht notwendig!
Wer nun, ab 1. März, in Wien übersiedelt oder nach Wien zieht,
meldet sich mit dem neuen Meldezettel = Antragsformular an und erhält
die Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister als Nachweis der
ordnungsgemäßen Meldung. (Schluss) hrs
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]
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