• 14.02.2002, 16:05:51
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  • OTS0217 OTW0217

Justizministerium: Transparenz und politische Verantwortlichkeit bei Minister-Weisungsrecht gewährleistet=

Keine Sorge vor verfassungsrechtlicher Überprüfung

Das Weisungsrecht des Justizministers sei in kaum steigerbarem Maße
transparent, dies sei vor allem durch die umfassende
Verantwortlichkeit des Ministers gewährleistet, entgegnete Dr. Gerald
Waitz, Presssesprecher von Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, der
anläßlich einer gemeinsamen Pressekonferenz neuerlich geäußerten
Kritik der Richter und Staatsanwälte. Einer verfassungsrechtlichen
Überprüfung der Vorschläge zur StPO-Reform sehe man im Ministerium
unbesorgt entgegen, so WAITZ.*****

"Der Justizminister ist dem Parlament politisch, dem
Verfassungsgerichtshof staatsrechtlich, den Zivilgerichten
zivilrechtlich und den Strafgerichten strafrechtlich verantwortlich.
Die Transparenz des Weisungsrechts des Justizministers ist damit
mehrfach abgesichert", betonte WAITZ. "Eine weitere Kontrolle ist im
Staatsanwaltschaftsgesetz normiert. Die Staatsanwälte können eine
Weisung verweigern, wenn diese ihrem Gewissen widerspricht oder sie
diese für gesetzwidrig halten, weiters kann auch eine schriftliche
Ausfertigung und die Ausführung durch einen anderen Staatsanwalt
verlangt werden", erläuterte der Pressesprecher.

Die Transparenz sei daher - im Gegensatz zu den Weisungen innerhalb
der Staatsanwaltschaften - kaum steigerbar, auch nicht durch die
Institutionalisierung eines Generalanwaltes. Eine stärkere politische
Verantwortlichkeit als die des Justizministers sei ebenfalls nicht
vorstellbar, weshalb die Forderung nach Einführung eines
Generalanwaltes nicht sinnvoll sei.

Zum Vorwurf, der Vorschlag zur StPO-Reform sei verfassungsrechtlich
bedenklich: "Seit 1873 besteht im österreichischen Strafrecht der
Anklageeinspruch, wodurch dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt
wird, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Dies
widerspricht auch nicht dem Prinzip der Gewaltenteilung, weshalb im
Justizministerium einer Überprüfung des Gesetzesentwurfes zur
StPO-Reform in verfassungsrechtlicher Hinsicht unbesorgt
entgegengesehen wird", so WAITZ abschließend.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz

Dr. Gerald Waitz
Pressesprecher BMJ
Tel.: 01/52152-2173
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU/NJU

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