- 07.02.2002, 12:56:03
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Frächterskandal: AK fordert rasches Einschreiten des Gesetzgebers=
Wien (AK) - Der Frächterskandal wirft nicht nur auf die
Standesvertretung des Fuhrgewerbes, die seit Jahren nichts gegen die
unlautere Konkurrenz der Illegalen in den eigenen Reihen unternimmt,
ein schlechtes Licht, sondern auch auf das Wirtschaftsministerium.
Die AK hat bereits im Jänner 2000 dem Wirtschaftsminister ein
Gutachten vorgelegt, das belegt, dass die geübte Praxis Lenker mit
Gewerbescheinen einzusetzen, rechtswidrig und daher sofort
einzustellen sei. Zwar fordert die Regierung jetzt unter öffentlichem
Druck schärfere Maßnahmen zur effizienteren Kontrolle des
Straßengüterverkehrs und der illegalen Beschäftigung, allerdings hat
sie selbst im Juni 2001 bei der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes
eine effizientere Kontrolle verhindert. Dass es dem Einschreiten
ausländischer Behörden bedarf, illegale Praktiken aufzudecken, zeigt
die Schwächen und die Versäumnisse in Österreich auf. Die Lösung des
Problems des organisierten Sozialbetrugs durch Gesetz muss rasch und
umfassend angegangen werden. Die AK fordert insbesondere eine
personell, finanziell und technisch ausreichend ausgestattete
Kontrollbehörde, die verpflichtende Anmeldung des Arbeitnehmers bei
der Sozialversicherung sofort bei Dienstantritt und spürbare
strafrechtliche Sanktionen gegen Schwarzunternehmer.****
Die Zahl der schwarzen Schafe unter den Frächtern in Österreich
ist offensichtlich extrem hoch, denn sonst müsste die
Standesvertretung in der Wirtschaftskammer im Interesse aller
seriösen und legal arbeitenden Unternehmer vehement gegen die
illegalen Praktiken in ihren Reihen vorgehen. Es ist verwunderlich,
dass bisher seitens der Wirtschaftkammer nichts gegen den unlauteren
Wettbewerb unternommen wurde.
Aufgrund des Bekanntwerdens der vielfachen Ausstellung von
Bestätigungen über die Ausübung des "freien Gewerbes zum Lenken von
Kraftfahrzeugen" hat die AK im Jänner 2000 dem Wirtschaftsminister
ein Rechtsgutachten übermittelt, aus dem klar hervorgeht, dass dies
eine rechtswidrige Praxis mehrerer Gewerbebehörden darstellt. Es
handelt sich dabei eindeutig um die Umgehung des Gewerberechts und
des Arbeitsvertragsrechts. Offensichtlich wurde darauf nicht
ausreichend reagiert, denn es wurden weiterhin Gewerbescheine zur
"Verfügungsstellung der eigenen Arbeitskraft" ausgestellt.
Vergebene Chancen
Erst im Sommer 2001 wurde das Güterbeförderungsgesetz novelliert.
Dies wäre eine Chance für die Regierung gewesen, effiziente
Kontrollen für das Transportgewerbe umzusetzen. Die AK hat damals
nachdrücklich die Rücknahme der unausgegorenen Novelle des
Güterbeförderungsgesetzes gefordert, weil sie geradezu zur
Nichteinhaltung der Öko-Punkte-Regelung einlädt. Das Ziel, in erster
Linie die Unternehmer für bestimmte Delikte zu bestrafen, wurde klar
verfehlt. Nunmehr werden von den Lenkern Geldstrafen von höchstens
10.000 Schilling eingehoben, für die Unternehmen liegt die
Mindeststrafe weiterhin bei 20.000 Schilling. Die Folge dieser
Regelung aus Sicht der AK: Die Unternehmer werden ihre Lenker
"überreden" bei Öko-Punkte-Übertretungen die Schuld voll auf sich zu
nehmen, ihnen im Nachhinein bestenfalls die Strafe ersetzen und so
selber billig davonkommen. Dadurch werden die Unternehmen förmlich
zur Nichteinhaltung der Öko-Punkte-Bestimmungen eingeladen.
Vergeben wurde aber auch die Chance, durch ein Gesetz den
organisierten Sozialbetrug wirkungsvoll zu bekämpfen. Seit Jahren
liegt ein Gesetzesentwurf im Parlament, ein Beschluss ist bislang am
Widerstand einer Regierungspartei gescheitert.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse Thomas Angerer
Tel.: (01) 501 65-2578
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