• 06.02.2002, 17:41:06
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DER STANDARD-Bericht: "Böhmdorfer will Gespräch über Weisungsrecht" - Erscheinungstag 7.2.2002=

Wien (ots) - Zur öffentlichen Debatte über sein Weisungsrecht
gegenüber Staatsanwälten fordert Justizminister Dieter Böhmdorfer die
Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, via Standard auf.
Gesprächsbereit zeigt sich der Minister auch über den Entwurf zur
neuen Strafprozessordnung.

Justizminister Dieter Böhmdorfer ist gesprächsbereit. In einem Anruf
beim Standard deponiert er Dienstabend seinen Wunsch, mit der
Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, öffentlich über
die Neuregelung des Weisungsrechts für Staatsanwälte zu diskutieren.

Hintergrund ist die Kritik von Helige (der Standard berichtete) an
der Absicht des Ministers, weiter am Weisungsrecht festzuhalten, es
aber durch ein "Klagserzwingungsverfahren" seiner Ansicht nach zu
entschärfen. Wenn ein Verfahren durch den weisungsgebundenen
Staatsanwalt eingestellt wird, soll demnach der durch die Straftat
Geschädigte bei Gericht den Antrag stellen können, die Einstellung
aufzuheben. Entscheidet das Gericht auf Fortführung, soll ein anderer
Staatsanwalt mit dem Verfahren betraut werden - anders als bei der
bisher schon möglichen "Subsidiaranklage". Dem Geschädigten würden
auch keine Kosten und kein Risiko entstehen, außerdem wäre wiederum
das volle Rechtsmittelrecht gegeben.

Mit diesem "Klagserzwingungsverfahren" würde laut Böhmdorfer "das
Weisungsrecht der Staatsanwälte in allen Stufen des
staatsanwaltschaftlichen Handelns transparent gemacht und
gleichzeitig die von der Staatsanwaltschaft verlangte Einheitlichkeit
der Rechtsprechung gewährleistet."

Helige sieht, wie berichtet, im Klagserzwingungsverfahren keinen
Durchbruch. Schließlich würde dieses Verfahren immer dann versagen,
wenn es kein Opfer gäbe, was gerade bei politischen Delikten bzw.
Delikten mit politischem Hintergrund meist der Fall sei. Die
Richterchefin nennt als Beispiel dafür das Noricum-Verfahren und den
Spitzelskandal. "Und selbst wenn ein Betroffener eine Anklage
erzwingt, ändert das nichts daran, dass weiterhin ein
weisungsgebundener Staatsanwalt zuständig ist", erläutert Helige.

Gesprächsbereit zeigt sich der Minister im Gespräch mit dem Standard
auch über den Entwurf zur Strafprozessordnung, der im Juni den
Justizausschuss des Nationalrats passieren soll. Er nehme die Kritik
an der mangelhaften Rechtsstellung der Beschuldigten ernst, so
Böhmdorfer, und werde die Bedenken prüfen. Wie berichtet, geht es
dabei u. a. um die Beiziehung einer Vertrauensperson zu Vernehmungen
des Beschuldigten, die im derzeit vorliegenden Entwurf dadurch
begrenzt wird, dass die Anwesenheit der Vertrauensperson (meist der
Verteidiger; Anm.) bei der Vernehmung verboten werden kann, wenn dies
den Fortgang der Ermittlungen behindern würde.

Auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) in Straßburg, in dem heftige Kritik an der Beschränkung der
Verteidigerrechte für U-Häftlinge geübt wird (der Standard
berichtete), hat das Justizministerium nun reagiert. Demnach soll der
Paragraph 62 Abs. 2 der neuen StPO lauten: "... kann die
Staatsanwaltschaft, vor Einlieferung des Beschuldigten in die
Justizanstalt auch die Kriminalpolizei, die Überwachung des Kontakts
mit dem Verteidiger anordnen. In besonders begründeten Fällen kann
der Kontakt vor Einlieferung des Beschuldigten in die Justizanstalt
auf das für die Erteilung der Vollmacht und eine allgemeine
Rechtsberatung erforderliche Ausmaß beschränkt werden."

Rückfragehinweis: Der Standard

Tel.: (01) 531 70/428

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