• 05.02.2002, 15:31:03
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  • OTS0164 OTW0164

Verwaltungsreformgesetz liegt öffentlich auf

Begutachtungsfrist bis 22. Februar

Bregenz (VLK) - Der Entwurf zum Landes-
Verwaltungsreformgesetz liegt noch bis Freitag, 22. Februar
bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt
der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Der
Gesetzestext ist auch im InVoNet (www.vorarlberg.at) unter
"Bürgerservice" abrufbar. Jeder Landesbürger kann während
der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten. ****

Der Entwurf steht im Zusammenhang mit dem vom Bund,
Ländern und Gemeinden gemeinsam getragenen Projekt der
Verwaltungsreform. Ziel ist die Verlagerung behördlicher
Zuständigkeiten auf die Bezirkshauptmannschaften und damit
der Aufwertung dieser orts- und bürgernahen Einrichtung zur
zentralen Anlaufstelle in der Verwaltung. Als
Berufungsinstanz soll der Unabhängige Verwaltungssenat
einen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
konformen Rechtsschutz gewährleisten.

Die Bezirkshauptmannschaften haben in der Vorarlberger
Landesverwaltung bereits bisher eine zentrale Bedeutung
eingenommen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden ihnen im
Veranstaltungsrecht nunmehr weitere Aufgaben übertragen.
Der unabhängige Verwaltungssenat soll generell zur zweiten
Instanz gegenüber Bescheiden der Bezirkshauptmannschaften
aufgewertet werden.
(so/gw,nvl)

Rückfragehinweis: Landespressestelle Vorarlberg

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http://www.vorarlberg.at

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