• 01.02.2002, 12:16:45
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BÖHMDORFER: Gläubigerschutz durch Insolvenzrechtsreform entscheidend gestärkt=

Wien (OTS) - Der bisherigen von Unternehmen häufig praktizierten
Vorgangsweise, Konkurse planmäßig anzustreben, um das Unternehmen
nachfolgend günstig schuldenfrei zum finanziellen Nachteil der
Gläubiger an nahe Angehörige zu veräußern, wird nun ein Riegel
vorgeschoben. Die heute im Ministerrat beschlossene Reform des
Insolvenzrechtes sei ein Meilenstein für die Gläubiger, so
Justizminister Dr. Dieter BÖHMDORFER.*****

Die Mitspracherechte der Geschädigten bei der Veräußerung des
Unternehmens, die öffentliche Bekanntmachung des geplanten Verkaufes
im Internet, die Reform der Masseverwalterbestellung und eine
Erweiterung der im Internet abrufbaren Insolvenzdatei, nannte
BÖHMDORFER als Eckpfeiler der Reform. "Die Gläubiger entscheiden nun
gemeinsam mit dem Gericht, ob der Verkauf eines Unternehmens im
Konkursverfahren genehmigt wird. Wenn die Gläubiger nein sagen, etwa
weil Sie zu dem Schluß gekommen sind, dass eine von langer Hand
geplante Unternehmensverschiebung unter Angehörigen zum Nachteil der
Gläubiger vorliegt, findet der Verkauf nicht statt", erklärt der
Justizminister.

Auch die Bestellung des Masseverwalters, dem zentral Verantwortlichen
im Insolvenzverfahren, wird geändert. Aus der neu eingeführten
Insolvenzverwalterliste seien für den Richter, der die Auswahl zu
treffen hat, die Spezialgebiete der Kandidaten - auch jener, die
nicht aus seinem Gerichtssprengel stammen - ersichtlich. "Derzeit
verlaufen die Konkursverfahren aufgrund der unterschiedlichen
Unternehmensstrukturen sehr unterschiedlich. Da sind Spezialisten
gefragt, um eine bessere Verwertung sicherzustellen und Unternehmen
erfolgreich weiterzuführen", meint BÖHMDORFER. Zusätzlich hätten die
Gläubiger nunmehr bereits im Anfangsstadium die Möglichkeit, die
Unbefangenheit des Masseverwalters zu klären.

Die Erweiterung der Informationen in der Internet-Insolvenzdatei und
die Bekanntgabe eines beabsichtigten Unternehmensverkaufes über das
World Wide Web würden außerdem die Transparenz des Konkursverfahrens
erhöhen. "Im Einsatz des elektronischen Datenverkehrs zum Service der
Bürger ist die österreichische Justiz ohnehin Weltspitze", so
BÖHMDORFER abschließend.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz

Dr. Gerald Waitz
Pressesprecher BMJ
Tel.: 01/52152-2173
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU/NJU

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