• 31.01.2002, 10:09:15
  • /
  • OTS0056 OTW0056

Ski und Rodel am Autodach - Wie liegen sie richtig?

Wie liegen die Ski bequem? Welche Fahrweise muss mit Beladung an den Tag gelegt werden? Wer hat Schuld wenn's kracht? Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) informiert

Wien (OTS) - Die Semesterferien nahen und Familie Österreicher
wird wieder ihre sieben Sachen zusammenpacken und sich zwecks
sportlicher Winterbetätigung in verschneitere Gefilde begeben. Damit
nicht nur Kind und Kegel, sondern auch Ski, Rodel und Bob ordentlich
und sicher verstaut werden, gibt das Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV) einige Tipps, worauf zu achten ist.

Keine schweren Gegenstände aufs Dach

"Je weiter weg vom Schwerpunkt des Fahrzeuges eine Last ist, umso
stärker beeinflusst sie das Fahrverhalten. Daher gehören schwere
Gegenstände nicht aufs Dach, sondern in den Kofferraum", empfiehlt
Ing. Kurt Vavryn, Leiter der Abteilung für Fahrausbildung und
Fahrzeugtechnik des KfV. Da Ski jedoch meist zu sperrig sind, um im
Fahrzeug transportiert werden zu können, müssen sie aufs Dach. Und
damit die Bindungen auch nach dem Transport im Salznebel
funktionieren und die Kanten nicht rosten, sollten sie im Skisack
transportiert werden. Jedenfalls aber müssen die Spitzen nach hinten
zeigen. Als schonendste Beförderung gilt aber die Dachbox.
Allerdings darf nicht übersehen werden, dass auch innerhalb der
Dachbox die Gegenstände festgezurrt werden müssen.

Ladegut darf sich nicht bewegen

"Prinzipiell gilt, je weniger Gepäck desto besser, da sich mit
zunehmender Beladung der Bremsweg verlängert. Schwere Ladung auf dem
Dach wirkt sich dabei besonders ungünstig aus, da sie die dynamische
Radlastverlagerung auf die Vorderräder beim Bremsen verstärkt", warnt
Vavryn vor allzu eifrigem Einpacken. Auch in Kurven ist mit
geändertem Fahrverhalten zu rechnen. Auf Gummispanner sollte
verzichtet werden. Zur Befestigung von Ski, Rodel oder Bob eignen
sich die gängigen im Fachhandel erhältlichen Spanngurten. Diese
sollten möglichst kurz - und nicht über das gesamte Ladegut -
gespannt sein. Beim Festzurren ist darauf zu achten, dass nicht nur
ein Gurt an mehreren Befestigungspunkten verwendet wird, außerdem
soll man sich nicht nur auf einen einzigen Gurt verlassen. Als
Grundregel gilt: Ein ordentlich gesichertes Ladegut darf sich nicht
bewegen. Und damit Sie sicher sind, dass das auch so bleibt, sollte
die erste Kontrolle mit "Rütteltest" für Ladung und Dachträger
bereits nach den ersten 10 - 20 schneller gefahrenen Kilometern, z.B.
auf einem Autobahnparkplatz, erfolgen.

Mit Beladung noch wichtiger: Abstand halten!

Kollisionen und Massenunfälle können nur entstehen, wenn die
Abstände zu gering sind. Daher, Abstand halten - vor allem, wenn die
Ladungssicherung des Vordermannes schon verdächtig erscheint. Mit
einem schwer beladenen Fahrzeug erhöht sich der Bremsweg. Der Abstand
muss um ein bis zwei Sekunden länger sein, als ohne Gepäck.

Bei Unfall trägt Lenker die Schuld

Auch aus rechtlicher Sicht sollte man sich die Beladung gut
überlegen: "Bei unsachgemäßer Befestigung von Ski oder Rodel wird bei
Verkehrskontrollen zumeist mit Verhängung einer Geldstrafe das
Auslangen gefunden. Tritt aber ein Personenschaden ein, drohen
gravierende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen", weist Mag.
Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KfV, darauf hin,
dass die Dachladung sicher verwahrt werden muss. Es darf kein
Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden (z.B. eingeschränkte
Sicht des Lenkers). Ist die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert,
kann es passieren, dass diese einfach verloren wird bzw. bei einer
Vollbremsung zum "Geschoss" mutiert. Bei einem Unfall mit
Personenschaden trägt der Lenker die Verantwortung und kann wegen
fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung sogar hinter Gitter
wandern. Der Strafrahmen reicht hier bis zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr.

Auch bei Fahrerwechsel: Lenker verantwortlich!

"Davon habe ich nichts gewusst" gilt nicht. Der Lenker ist immer
für seine Ladung verantwortlich, auch wenn er diese nicht selbst am
Autodach angebracht hat. Beim Fahrerwechsel geht auch die
Verantwortung hinsichtlich der Gepäckstücke am Dach auf den neuen
Lenker über. Werden weitere Strecken gefahren, sind Nachkontrollen in
angemessenen Abständen notwendig.

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit
Pressestelle
Tel.: (01) 71 770/225
http://www.kfv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KVS/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel