• 30.01.2002, 11:09:44
  • /
  • OTS0076 OTW0076

BAUMGARTNER-GABITZER: DANK UND ANERKENNUNG FÜR ARBEIT DER VOLKSANWALTSCHAFT=

Zur Diskussion um Sonderbericht: Parlamentarische Abläufe sollen sich
an Vorgaben orientierten - das gebietet Rechtsstaatlichkeit

Wien, 30. Jänner 2002 (ÖVP-PK) Es ist eine lange und respektvolle
Tradition, den Volksanwälten und deren Mitarbeitern Dank und
Anerkennung für ihre Arbeit zu sagen. Das geschieht für die
geleistete Arbeit und aus Respekt vor der Volksanwaltschaft, die 1977
mit Verfassungsgesetzen geschaffen wurde. Grund für die Schaffung
war, den Bürgern eine Anlaufstelle abseits der Verwaltung zu geben.
Allen Institutionen, die dem Rechtsschutz und der Kontrolle in
unserer Republik dienen, gilt unser Respekt, unser Dank und unsere
Anerkennung für ihre Arbeit. Dazu zähle neben der Volksanwaltschaft
auch der Rechnungshof sowie der Verwaltungs- und
Verfassungsgerichthof. Das sagte heute, Mittwoch,
ÖVP-Verfassungssprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer anlässlich
des Berichts der Volksanwaltschaft im Plenum des Nationalrats. ****

Baumgartner-Gabitzer verwies auf die besondere Stellung der
Volksanwaltschaft, die "vermutlich den direktesten Kontakt zu den
Bürgern hat und die der Bevölkerung auf unbürokratischer Weise offen
steht". Die Zahlen würden belegen, dass diese Einrichtung auch gerne
genutzt werde, verwies die Abgeordnete auf 8.605 Eingaben und 3.806
Prüfungsverfahren. Die Inanspruchnahme durch Betroffene zeige eine
gewisse Kontinuität.

Die Diskussion um den Sonderbericht der Volksanwaltschaft sei "in
manchen Teilen unglücklich verlaufen". Manche hätten versucht, den
Eindruck zu erwecken, dass die Volksanwaltschaft nicht ernst genommen
werde. Baumgartner-Gabitzer: "Das ist nicht der Fall. Der ÖVP ist es
ein Anliegen, den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die
Debatte zu den Berichten der Volksanwaltschaft ist im Plenum nur für
den jährlichen Tätigkeitsbericht vorgesehen." Parlamentarische
Abläufe sollten sich an Bundesvorgaben und an die Geschäftsordnung
orientieren. "Das ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit", und würde
nicht bedeuten, dass die Volksanwälte die Abgeordnete nicht
informieren sollen. Baumgartner-Gabitzer verwies darauf, dass diese
Frage letztlich doch geklärt werden konnte, und am 14. Dezember eine
Informationsveranstaltung stattfand. Das sei eine Vorgangsweise, die
auch für die Zukunft weisungsgebend sei, schloss die
Verfassungssprecherin.
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub

Pressestelle
01/401 10/4432, 4436

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK/VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel