• 30.01.2002, 10:23:03
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  • OTS0049 OTW0049

AK Tumpel fordert von der Regierung Maßnahmen gegen Schwarzunternehmer

Schwarzunternehmertum ist kein Kavaliersdelikt sondern Sozialbetrug

Wien (AK) - Wirksame Maßnahmen gegen das organisierte illegale
Schwarzunternehmertum verlangt AK Präsident Herbert Tumpel von der
Regierung. "Schwarzunternehmertum ist Sozialbetrug und daher
eigentlich ein strafrechtliches Delikt", sagt Tumpel, "wir brauchen
endlich ein Gesetz, das dem einen Riegel vorschiebt." Nicht zuletzt
der aktuelle Frächterskandal beweise, welche großen Ausmaße das
Schwarzunternehmertum bereits annehme, sagt Tumpel. Zudem zeige sich,
dass einerseits das Kontrollsystem etwa in Deutschland ungleich
besser funktioniere und dass die weitreichenden und drastischen
deutschen Sanktionen Schwarzunternehmer eher abschrecken, sagt der AK
Präsident. "Dass Österreich hinterher hinkt, dafür ist die Regierung
verantwortlich", sagt Tumpel. Bisher habe die ÖVP ein strengeres
Gesetz gegen Schwarzunternehmer stets verhindert, kritisiert der AK
Präsident. "Die Regierung muss endlich aktiv werden", verlangt
Tumpel, "ein Gesetz gegen das organisierte Schwarzunternehmertum ist
doppelt notwendig - im Interesse der österreichischen Arbeitnehmer
und als Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung." Der AK Präsident
verlangt mehr Geld und Personal für die Kontrollbehörden und spürbar
höhere Strafen für Schwarzunternehmer. ****

Schwarzunternehmertum bedeutet Druck auf die Arbeitnehmer und eine
unfaire Konkurrenz für Betriebe. Durch die Missachtung der
kollektivvertraglichen Mindestentgelte und die Nichtanmeldung bei der
Sozialversicherung entsteht ein Schaden in zweistelliger
Milliardenhöhe. "Dieser schmutzige Wettbewerb auf dem Rücken der
Arbeitnehmer muss ein Ende haben", fordert Tumpel.

AK Präsident Tumpel verlangt daher:
+ Eine ausreichende personelle, finanzielle und technische
Ausstattung der Kontrollbehörden.
+ Eine bessere und koordinierte Zusammenarbeit der einzelnen
Kontrollbehörden.
+ Die Pflicht, Arbeitnehmer sofort bei Arbeitsantritt bei der
Sozialversicherung anzumelden.
+ Spürbare Sanktionen gegen Schwarzunternehmer durch höhere
Strafsätze, wirksame Strafbestimmungen und Abschöpfung des
wirtschaftlichen Vorteils.

"Schwarzunternehmertum ist kein Kavaliersdelikt, sondern
Sozialbetrug und daher als strafrechtliches Delikt zu behandeln",
sagt Tumpel, "wenn sich Unternehmer nicht an die Spielregeln halten,
muss das für sie weitreichende und drastische Konsequenzen haben -
alles andere wirkt nicht abschreckend."

Rückfragehinweis: AK Wien Presse Christian Spitaler

Tel.: 50165 - 2152
email: akpresse@akwien.or.at
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AKW

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