- 29.01.2002, 12:44:27
- /
- OTS0141 OTW0141
Frächterskandal: Sumpf muss trockengelegt werden
"80 Prozent der österreichischen Frächter entlohnen nicht nach Vorschrift"
Wien (ÖGB/HTV). "Im Frächtergewerbe werden Steuern und Abgaben zur
Sozialversicherung in Millionenhöhe hinterzogen", erklärte der
Fahrergewerkschafter und Fachsekretär der Gewerkschaft Handel,
Transport, Verkehr (HTV), Georg Eberl, am Dienstag auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft
HTV, Willibald Steinkellner. "Wir fordern die Behörden auf, endlich
durchzugreifen und den Sumpf des Schwarzunternehmertums
trockenzulegen", so Eberl.++++
Die Gewerkschaft HTV geht davon aus, dass mit den jetzt
aufgedeckten Fällen nur die Spitze des Eisberges zum Vorschein
gekommen sei. Trotz zahlreicher Interventionen der Gewerkschaft in
den vergangenen Jahren hätten die zuständigen Behörden nicht
gehandelt. "Wir haben den Gebietskrankenkassen eine Möglichkeit
aufgezeigt, die Tachoscheiben elektronisch genau zu kontrollieren",
so Eberl. In Niederösterreich wurden damit seither 58 Betriebe
kontrolliert. Das Ergebnis: 5,5 Mio. Euro/75 Mio. Schilling konnten
nachberechnet werden.
Kontrolle fehlt
Die Gewerkschaft kritisiert vor allem die fehlende Vernetzung der
österreichischen Kontrollbehörden, im Gegensatz zu Deutschland werde
in Österreich noch immer nicht hart gegen das Schwarzunternehmertum
durchgegriffen. Eberl: "Und das, obwohl das Geld buchstäblich auf der
Straße liegt." Der Fachsekretär für den Transport erwartet, dass in
Kürze noch bei einigen Unternehmern der Branche illegale
Machenschaften ans Tageslicht kommen werden. Sozialbetrug müsse
stärker geahndet werden, forderte auch Steinkellner.
"Die Unfallrate steigt natürlich, wenn die Fahrer nach gefahrenen
Kilometern entlohnt werden", erklärte Eberl. In illegalen
Betriebsvereinbarungen wird mit inländischen Lenkern festgelegt, dass
sie nur mit dem KV-Lohn sozialversichert sind und das Restentgelt pro
gefahrenen Kilometer ausbezahlt bekommen. "Von der resultierenden
Pension können sie natürlich nicht leben", so Eberl. Ausländische
Fahrer würden häufig unter Umgehung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes angestellt und wären bei der
Sozialversicherung überhaupt nicht gemeldet.
Bagatellstrafen
"Angesichts dieser Situation sind die bisherigen Strafen von
10.000 Schilling (726,72 Euro) pro Fahrer nur Peanuts im Vergleich zu
den Beträgen, die der Sozialversicherung vorbehalten werden", betonte
Eberl. Die Gewerkschaft HTV fordert daher, die illegalen Methoden der
Schwarzunternehmer im Strafgesetzbuch zu ahnden. "Schwarze Schafe
gehören hinter Gitter", erklärte auch der Vorsitzende der
Gewerkschaft HTV, Willibald Steinkellner.
Pro illegal Beschäftigtem entgehen dem österreichischen Staat
16.714,75 Euro/230.000 Schilling jährlich. "Wenn man sich vor Augen
hält, dass einzelne Unternehmen 1500 illegale Beschäftigte in den
letzten drei Jahren hatten, ist klar, das hier Abgaben in
Millionenhöhe hinterzogen werden," so Eberl. Der Fachsekretär
verwahrte sich jedoch dagegen, alle Unternehmer in einen Topf zu
werfen: "Eine schärfere Verfolgung des Schwarzunternehmertums ist
auch notwendig, um jene zu schützen, die das Gewerbe seriös
betreiben", erklärte Eberl.
Gewerkschaft rechnet nach!
"Die Gewerkschaft HTV bietet allen Fahrern, auch Nicht-Mitgliedern
des ÖGB, an ihre Bemessungsgrundlage bei der Sozialversicherung
nachzurechnen und gegebenenfalls bei den Behörden zu intervenieren.
Ich fordere alle KollegInnen auf, uns zu helfen den Sumpf des
Schwarzunternehmertums trocken zu legen," so Eberl. Der Fachsekretär
betonte weiters, dass das Arbeitsinspektorat endlich aktiv werden
müsse, es sei in den letzten Jahren zu einem zahnlosen Instrument
geworden.
Zur Behauptung vieler Unternehmer, dass es in Österreich zuwenig
Lenker gebe, stellte Eberl fest: "Wir haben zur Zeit rund 1100 offene
Stellen, denen stehen 15.300 arbeitssuchende Fahrer gegenüber."
Erfahrene Lenker seien jedoch nicht mehr bereit, ihr Leben durch viel
zu lange Lenkzeiten und Geschwindigkeitsüberschreitungen aufs Spiel
zu setzen. Durchschnittlich verbringe ein Lenker 300 bis 350 Stunden
pro Monat hinter dem Lenkrad, erlaubt sind pro Doppelwoche 90
Stunden. "Hier kann nur die genaue Auswertung der Tachoscheiben
helfen", so Eberl. Unternehmer, die solche Arbeitszeiten forderten,
gehörten hinter Gitter, betonte der Fachsekretär der HTV.(tb)
ÖGB, 29. Jänner 2002
Nr. 081
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Franz Fischill
Tel. (01) 534 44/510 DW oder 0699-1942 08 74
Fax.: (01) 533 52 93
Tina Brunauer
Tel. (01) 534 44/357 DW
Fax.: (01) 533 52 93
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB/NGB






