• 29.01.2002, 11:45:06
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AVISO: Einladung zur Pressekonferenz Greenpeace/VKI/oekostrom AG

Der Schwindel mit der (Atom-)Stromkennzeichnung

Wien (OTS) -
Zeit: Mittwoch, 30. Jänner 2002, 10 Uhr
Ort: Cafe Schottenring, Schottenring 19, 1010 Wien
Teilnehmer: Mag. Erwin Mayer, Energieexperte Greenpeace
DI Hannes Spitalsky, Verein f. Konsumenteninformation
Peter Molnar, oekostrom AG

Bei der Auswahl des Energieversorgers spielt für vielen Kunden
nicht nur der Preis, sondern auch die Art der Energieerzeugung eine
Rolle. Damit der Kunde weiß, welche Wahlmöglichkeiten es gibt, sind
seit dem 1. Oktober 2001 nach dem Stromgesetz ElWOG die
österreichischen Energieversorger dazu verpflichtet mitzuteilen, aus
welchen Primärenergieträgern (Atom, Kohle, Wasserkraft, Ökostrom
etc.) ihr Strom erzeugt wurde. Hierzu müssen auf den Stromrechnungen
eine Auflistung der Energiequellen und deren prozentuale Quantitäten
bekannt gegeben werden. Durch die aktuellen Landesverordnungen - und
wie die Energieversorger damit umgehen - wird das ElWOG aber
ausgehöhlt und ein Lenkungseffekt verhindert.

Natürlich sind sich die Energieversorger bewusst, dass ein hoher
Anteil von Strom aus Atomenergie in Österreich keinen guten Eindruck
macht. Gleichzeitig aber importieren sie immer mehr billige
Elektrizität aus dem Ausland und somit auch immer mehr Atomenergie.

Viele Energieversorger versuchen jetzt diese Tatsachen durch
Tricks bei der Kennzeichnung zu verschleiern. Sie argumentieren zum
Beispiel, Haushalte würden - im Gegensatz zu Industrie und Gewerbe -
grundsätzlich nur mit Wasserkraft beliefert, was aber gar nicht
möglich ist. Dazu berichten drei Experten über den Schwindel bei der
(Atom-) Stromkennzeichnung aus Konsumentenschutz-, Umweltschutz- und
wirtschaftlicher Sicht.

Wir freuen uns auf dein/Ihr Kommen und verbleiben mit
umweltfreundlichen Grüßen

Rückfragehinweis: Greenpeace Österreich
MMag. Franko Petri, Pressesprecher
Tel.: (01) 545 45 80-29 od. 0676-514 72
Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GRP/OTS

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