Linz(AKO) Die Arbeiterkammer hat erreicht, dass der Oberste
Gerichtshof (OGH) die mit 1. Juli 2000 rückwirkend erfolgte
Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter
Erwerbsfähigkeit für rechtswidrig befand. Von dem Urteil sind
bundesweit rund 3.000 Personen betroffen. "Ein großer Erfolg im
Interesse unserer Mitglieder", stellt der oö. AK-Präsident Hubert
Wipplinger fest. "Weil die Regierung aber trotz unserer Warnungen
bewusst gegen geltendes Recht verstoßen hat, klagen wir jetzt auch
noch die Verzugszinsen als Schadenersatz ein!"
Die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit
war 1993 für Männer und Frauen ab dem 55. Lebensjahr eingeführt
worden. 1996 wurde das Anfallsalter für Männer dann auf 57 Jahre
hinaufgesetzt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 23. Mai 2000,
dass das unterschiedliche Anfallsalter dem EU-Recht widerspreche.
Daraufhin schaffte die Regierung mit 1. Juli 2000 kurzerhand die
Pensionsart als solche ab, und zwar rückwirkend zum 23. Mai 2000.
Die Arbeiterkammer hatte mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass
diese Rückwirkung den Vertrauensschutz massiv verletze und damit
offenkundig rechtswidrig sei: Immerhin hatten schon viele
Pensionswerber im Vertrauen auf die Existenz der Pensionsart
entsprechend disponiert. Der Einwand wurde aber einfach vom Tisch
gewischt. "Jetzt hat die Regierung für ihre unsoziale
Husch-Pfusch-Gesetzgebung die Rechnung präsentiert bekommen!" betont
Wipplinger. "Bis zu 86 Millionen Euro müssen den rund 3.000
Betroffenen nachgezahlt werden." Zusätzlich klagt die Arbeiterkammer
die Verzugszinsen als Schadenersatz ein, was die Republik weitere 3
Millionen Euro kosten kann. Denn das Recht sei von der Regierung
vorsätzlich gebrochen worden, so Wipplinger.
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
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