- 25.01.2002, 11:26:53
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Obermayr im Strafverfahren freigesprochen - Weitere Verfahren anhängig
ÖH: "Kein Demokratiepreis für Obermayr."
Wien (OTS) - Die GRAS/VSStÖ/KSV-Exekutive der ÖH-Bundesvertretung
nimmt den Freispruch der ehemaligen Vorsitzenden der
Universitätsvertretung Wien, Angelika Obermayr
(Aktionsgemeinschaft/AG), im Strafverfahren bezüglich der
Universitätsvertretungssitzung vom 26.1.2000 zur Kenntnis. Aus
demokratiepolitischer Sicht schließt sich die ÖH Richter Dr. Karl
Fischer an, der im unterlassenen namentlichen Aufruf der
MandatarInnen eine "Verfehlung" erkannte, jedoch keinen wissentlichen
Amtsmissbrauch konstatierte. Nun will man den Ausgang der beim BMBWK
anhängigen Verwaltungsverfahren gegen Obermayr bezüglich der vier
folgenden Universitätsvertretungssitzungen abwarten, die ebenfalls in
Strafverfahren münden könnten. Wie den Medien in den vergangenen
Tagen zu entnehmen war, hat Obermayr auch in diesen vier Sitzungen
ihre Abwahl als Vorsitzende mutmaßlich rechtswidrig verhindert. Für
ihre Verstöße gegen die Geschäftsordnung der ÖH, die Angelika
Obermayr bei dem nun zu Ende gegangenen Prozess eingestanden hat, hat
sie sich trotz vorläufigem Freispruch vom Vorwurf des
Amtsmissbrauchs, laut ÖH "keinen Demokratiepreis" verdient. Auch der
durch diese Amtsführung der konservativen Exekutive entstandene
Imageverlust der ÖH, wird beklagt.
"Das Urteil ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn wir noch
immer anderer Ansicht bezüglich Obermayrs Vorgehen sind", so
ÖH-Vorsitzende Anita Weinberger. "Klar ist, dass Obermayr mit dem
verkürzten und nicht über Lautsprecher erfolgten Aufruf der
Mandatarinnen und Mandatare gegen die Geschäftsordnung der ÖH
verstoßen hat, was sie ja auch selber eingestand. Den Scherbenhaufen
wegzuräumen, der uns auch von anderen konservativen Exekutiven an den
HochschülerInnenschaften hinterlassen wurde, wird noch lange dauern."
Andrea Mautz, zweite Frau im ÖH-Vorsitzteam, weist darüber hinaus
darauf hin, dass aufgrund Obermayrs Verfehlungen bei den auf die
Skandalsitzung folgenden Sitzungen der Universitätsvertretung Wien in
den Jahren 2000 und 2001 noch Verwaltungsverfahren anhängig sind.
Jusstudentin Mautz: "Daraus könnten und sollten weitere Prozesse
wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch folgen. Freigesprochen von
jeder Schuld ist Obermayr also nicht. Auch wirtschaftlichen
Verfehlungen an den ehemals AG-geführten Universitätsvertretungen in
Wien, Graz und Salzburg, wird weiterhin nachgegangen."
Rückfragehinweis: Osterreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Answer Lang
ÖH-Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59 bzw. 0664/528-51-90
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