Zum Inhalt springen

Obermayr im Strafverfahren freigesprochen - Weitere Verfahren anhängig

ÖH: "Kein Demokratiepreis für Obermayr."

Wien (OTS) - Die GRAS/VSStÖ/KSV-Exekutive der ÖH-Bundesvertretung nimmt den Freispruch der ehemaligen Vorsitzenden der Universitätsvertretung Wien, Angelika Obermayr (Aktionsgemeinschaft/AG), im Strafverfahren bezüglich der Universitätsvertretungssitzung vom 26.1.2000 zur Kenntnis. Aus demokratiepolitischer Sicht schließt sich die ÖH Richter Dr. Karl Fischer an, der im unterlassenen namentlichen Aufruf der MandatarInnen eine "Verfehlung" erkannte, jedoch keinen wissentlichen Amtsmissbrauch konstatierte. Nun will man den Ausgang der beim BMBWK anhängigen Verwaltungsverfahren gegen Obermayr bezüglich der vier folgenden Universitätsvertretungssitzungen abwarten, die ebenfalls in Strafverfahren münden könnten. Wie den Medien in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, hat Obermayr auch in diesen vier Sitzungen ihre Abwahl als Vorsitzende mutmaßlich rechtswidrig verhindert. Für ihre Verstöße gegen die Geschäftsordnung der ÖH, die Angelika Obermayr bei dem nun zu Ende gegangenen Prozess eingestanden hat, hat sie sich trotz vorläufigem Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, laut ÖH "keinen Demokratiepreis" verdient. Auch der durch diese Amtsführung der konservativen Exekutive entstandene Imageverlust der ÖH, wird beklagt.

"Das Urteil ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn wir noch immer anderer Ansicht bezüglich Obermayrs Vorgehen sind", so ÖH-Vorsitzende Anita Weinberger. "Klar ist, dass Obermayr mit dem verkürzten und nicht über Lautsprecher erfolgten Aufruf der Mandatarinnen und Mandatare gegen die Geschäftsordnung der ÖH verstoßen hat, was sie ja auch selber eingestand. Den Scherbenhaufen wegzuräumen, der uns auch von anderen konservativen Exekutiven an den HochschülerInnenschaften hinterlassen wurde, wird noch lange dauern."

Andrea Mautz, zweite Frau im ÖH-Vorsitzteam, weist darüber hinaus darauf hin, dass aufgrund Obermayrs Verfehlungen bei den auf die Skandalsitzung folgenden Sitzungen der Universitätsvertretung Wien in den Jahren 2000 und 2001 noch Verwaltungsverfahren anhängig sind. Jusstudentin Mautz: "Daraus könnten und sollten weitere Prozesse wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch folgen. Freigesprochen von jeder Schuld ist Obermayr also nicht. Auch wirtschaftlichen Verfehlungen an den ehemals AG-geführten Universitätsvertretungen in Wien, Graz und Salzburg, wird weiterhin nachgegangen."

Rückfragen & Kontakt:

Answer Lang
ÖH-Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59 bzw. 0664/528-51-90

Osterreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NHO/NHO