- 24.01.2002, 13:13:18
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ÖGB: Wieder ein "Nicht genügend" für die Bundesregierung
Leutner: OGH-Entscheid zur vorzeitigen Alterspension bestätigt die Meinung der ÖGB/AK-Experten
Wien (ÖGB). "Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH)
gegen die von der Bundesregierung mit 1. Juli 2000 beschlossene
rückwirkende Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen
geminderter Erwerbsfähigkeit und dem gleichzeitigen Ausschluss jener,
die nach dem 22. Mai Pensionen beantragt haben, stellt der
Bundesregierung ein weiteres 'Nicht genügend' aus", erklärte der
Leitende Sekretär im ÖGB, Dr. Richard Leutner zum OGH-Entscheid.++++
Im Zuge der Expertengespräche haben ÖGB und AK, auch bei Hearings
im Parlament, immer wieder darauf verwiesen, dass dieser Beschluss im
Widerspruch zum geltenden Recht stehe. "Die Koalitionsregierung wäre
gut beraten gewesen, auf die Experten zu hören. Dadurch hätte sie
sich eine weitere große Blamage ersparen können. Ich fordere daher
die Bundesregierung auf, auch über alle anderen verfassungsrechtlich
bedenklichen Beschlüsse, wie beispielsweise bei den Ambulanzgebühren,
neuerlich nachzudenken und daraus die notwendigen Konsequenzen zu
ziehen", betonte Leutner abschließend. (ew)
ÖGB, 24. Jänner 2002
Nr. 064
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