- 15.01.2002, 12:48:13
- /
- OTS0122 OTW0122
Neuer Kollektivvertrag für das Arbeitskräfteüberlassungsgewerbe
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen von "großem Durchbruch" - Leitl und Verzetnitsch als Taufpaten für das erste "Baby" der Sozialpartnerschaft im Jahr 2002
Wien WKÖ/GMT-ÖGB (PWK026) - Nach mehrjährigen Verhandlungen
präsentierten Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer des
Gewerbes für Arbeitskräfteüberlassung den neuen Kollektivvertrag für
die betroffenen Arbeiter.
Bisher galt für die Grundentlohnung der überlassenen Arbeiter das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Der neue Kollektivvertrag tritt mit
Übergangsfristen in einigen Bereichen am 1. März 2002 in Kraft.
Wesentliche Inhalte des neuen Kollektivvertrages sind: Die Bezahlung
der überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch den
Kollektivvertrag erstmals ganz klar geregelt.
Auch für die Stehzeiten wurden klare Regelungen vereinbart,
einerseits bezüglich der Entlohnung, andererseits haben die
KV-Partner ein Kündigungsverbot von 5 Tagen ab Ende einer Überlassung
vereinbart. Weitere klare Regelungen gibt es im Bereich der
Dienstreisen, wobei die bisherige Benachteiligung der überlassenen
Arbeitnehmer bezüglich der Besteuerung beseitigt werden konnte.
Bisher gab es für überlassene Arbeiterinnen und Arbeiter von Einsatz
zu Einsatz schwankende Regelungen über Sonderzahlungen. Der neue
Kollektivvertrag regelt nun erstmals einheitlich für diese
Beschäftigtengruppe Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Sonderzahlungen
werden auf Basis des Durchschnitts der letzten 6 Monate, beides
jeweils inkl. Überstunden, berechnet. Der Kollektivvertrag tritt mit
1. März 2002 in Kraft.
Der Kollektivvertrag gilt für rund 27.300 Arbeiter im
Arbeitskräfteüberlassungsgewerbe.
Von den 12.766 überlassenen Arbeiterinnen und Arbeitern der Industrie
waren 9.916 oder 77,7% in den Branchen Metall, Erdöl, EVU, Bergbau,
Textil, Bekleidung, Leder tätig (die Kollektivverträge dieser
Branchen liegen allesamt im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft
Metall -Textil). 1.035 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in
der Chemischen Industrie eingesetzt. Im Gewerbe waren von 9.755
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 5.368 oder 55% in Branchen des
Metallgewerbe-Kollektivvertrages, 1.941 wurden in der Baubranche
überlassen.
"In einem konstruktiven Gesprächsklima haben die Berufsgruppe der
Personalbereitsteller im Allgemeinen Fachverband der
Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft Metall - Textil
einen richtungsweisenden Kollektivvertrag für die Berufsgruppe der
Arbeitskräfteüberlasser erarbeitet, der maximale Transparenz und
soziale Absicherung für die Arbeitnehmer und die Kunden der
Arbeitskräfteüberlasser bietet", erklärte Hermenegilde Fucker,
Vorsitzende der Berufsgruppe der Personalbereitsteller im Allgemeinen
Fachverband. Metallervorsitzender Rudolf Nürnberger sprach von einem
"großen Durchbruch, sowohl für die Unternehmen wie auch für die
Beschäftigten. Es gibt erstmals ganz klare und unmissverständliche
Regelungen".
Die Kollektivvertragspartner stellten nach der Unterzeichnung
übereinstimmend fest, dass der Abschluss kein leichter war.
Nürnberger: "Wir haben viele Jahre, oft unter schwierigen
Bedingungen, um den Abschluss dieses für über 27.000 Arbeiter so
wichtigen Kollektivvertrages gerungen. Der heute vorliegende Vertrag
ist eine gute Basis für eine gesunde Entwicklung der gesamten Branche
- Unternehmen und Beschäftigte".
Die Vertreterin der Arbeitgeberseite wies besonders auf die
richtungsweisenden Vereinbarungen über flexible Arbeitszeiten hin und
zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem neuen Kollektivvertrag auch
das noch gelegentlich bestehende negative Image der Branche
verbessert und eine neuerliche Marktbereinigung in Gang gesetzt wird.
"Denn der Kollektivvertrag schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Dem Aufschwung dieser Branche in Österreich, die europaweit noch
eines der Schlusslichter darstellt, sollte nun nichts mehr im Wege
stehen", so Fucker.
Prominente Taufpaten für das erste "Baby" der Sozialpartnerschaft im
Jahr 2002 waren Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und
ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch. Leitl wies darauf hin, dass gerade
auch mit dem Instrument des Kollektivvertrages eine offensive
Standortpolitik betrieben werden kann. Den richtungsweisenden
Abschluss bezeichnete der Wirtschaftskammer-Präsident als "Beispiel
einer soliden, seriösen Arbeit der Sozialpartner, auf die sich die
Menschen verlassen können". Für ÖGB-Präsident Verzetnitsch ist das
Verhandlunsgergebnis ein "gerade auf europäischer Ebene herzeigbarer
Kollektivvertrag", der nicht nur Sicherheit für die Beschäftigten,
sondern auch einschätzbare Parameter für eine Branche mit besonders
hohem Flexibilitäts-Potential schaffe. Gleichzeitig sei man der
Angleichung Arbeiter/Angestellte wieder einen Schritt näher gekommen.
(MH)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Presseabteilung
Martin Hoffmann
Tel.: (01) 50105-4431
GMT/Nani Kauer
Tel.: (01) 50146-242
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK






