- 12.01.2002, 09:00:00
- /
- OTS0006 OTW0006
FP-Herzog: "Innerstädtischer Musterbezirk" von BV Wimmer in schiefem Licht!=
Abriß eines Biedermeierhauses in Margareten wirft Fragen auf!
Wien, 11-01-2001 (fpd) - Der Abriß eines Biedermeierhauses in
Wien-Margareten und die nunmehr offensichtliche Verkettung
unglücklicher Umstände läßt dieses Kulturattentat in schiefem Licht
erscheinen, so heute der freiheitliche Stadtrat und Bezirksobmann der
FPÖ-Margareten, Johann Herzog in einer Stellungnahme zum Abriß eines
Biedermeierhauses Ecke Schloßgasse und Castelligasse.****
Daß vom Magistrat erst ein Denkmalschutz-Bescheid ausgestellt wurde
nachdem die größten Zerstörungen bereits geschehen waren, wird mit
Sicherheit noch Thema einer internen Untersuchung sein müssen, so
Herzog.
Vor dem Hintergrund des Hausabrisses ist aber auch die Verantwortung
des sozialistischen Bezirksvorstehers Wimmer zu beleuchten, der bei
der örtlichen Bauverhandlung zumindest eine Stellungnahme des
Bezirkes zum geplanten Abbruchvorhaben abzugeben gehabt hätte. Wimmer
hat schon in der Vergangenheit den Verdacht auf sich gezogen, kein
großes Interesse an den Schutzzonen in Margareten zu haben, so hat er
seine sozialistische Bezirksratsfraktion bei der letzten
Bezirksvertretungssitzung angewiesen die Schutzzone von der
Pilgrambrücke bis hin zur Margaretenstraße, die von der MA 21
gefordert wurde abzulehnen.
Sowohl die Margaretner FPÖ als auch die übrigen Parteien haben sich
jedoch für eine erweiterte Schutzzone ausgesprochen und in Hinblick
auf den nunmehr erfolgten Abriß in einem der schönsten
Biedermeiervierteln Wiens drängt sich schlußendlich die Frage auf, ob
von Seiten der Bezirksverantwortlichen weitere Kulturschändungen
geplant sind.
Die Wiener FPÖ fordert eine Aufklärung dieses merkwürdigen Falles und
möchte sowohl die Verantwortung des zuständigen Magistrats aber auch
des Bezirksvorstehers vollständig aufgeklärt wissen, schloß
Herzog.(Schluß) jen
Rückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen
Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 743
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFW/