• 10.01.2002, 14:14:52
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  • OTS0159 OTW0159

Böhmdorfer-Vorschlag zu einem generellen Umtauschrecht würde zu Verwirrung in den Geschäften führen

Populistischer Vorschlag übersieht die hohen Standards des österreichischen Konsumentenschutzrechts

Wien (PWK018) - "Der Vorschlag von Justizminister Böhmdorfer, ein
automatisches Umtauschrecht für Konsumenten vorzusehen, ist für mich
angesichts der sehr hohen Standards im österreichischen
Konsumentenschutz nicht ganz nachvollziehbar", betont Erich Lemler,
Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Bei
beschädigter oder mangelhafter Ware besteht ohnehin ein
Gewährleistungsanspruch, der für bewegliche Sachen erst mit 1.1.2002
auf zwei Jahre verlängert wurde. Auch wurde die Beweislast bei den
Gewährleistungsansprüchen zugunsten der Konsumenten geändert. Im
Versandhandel besteht auch aufgrund einer EU-Richtlinie ein
Rücktrittsrecht der Konsumenten. Zusätzlich werden Verbrauchern
vielfach auch Garantieansprüche eingeräumt.

In den meisten Fällen wird von den Handelsunternehmen ohnedies
freiwillig ein Umtauschrecht gewährt. Ein generelles Umtauschrecht
würde für die Unternehmen - unter der Prämisse, dass ein solches von
den Konsumenten angenommen wird - zu einer enormen Belastung führen.
"Für eine gesetzliche Verpflichtung zum Umtausch sehe ich keinen
Anlass, jedoch rechtliche Hindernisse. Eine derartige Regelung
widerspäche auch dem Grundsatz der Vertragstreue. Warum sollte
jemand, der in unbeeinflußter Entscheidung einen Vertrag schließt,
von diesem zurücktreten können, wenn der Vertragspartner seine
Leistung ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht hat?", so Lemler.
Das wäre das Ende der Rechtssicherheit bei Verträgen. Darüber hinaus
sind durch eine solche Regelung weitreichende Auswirkungen auch auf
andere Bereiche zu befürchten", sagt Lemler. (GT)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Bundessektion Handel
Dr. Hannes Mraz
Tel.: (01) 50105-3339

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK

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