• 10.01.2002, 09:59:55
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  • OTS0029 OTW0029

Neue Flächenwidmung im 9. und 18. Bezirk=

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Nußdorfer Straße, Währinger
Straße und Währinger Gürtel (Bezirksgrenzen zum 18. und 19. Bezirk)
im 9. Bezirk und im 18. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7315) ausgearbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Bebauungsbestimmungen
weitgehend an den spätgründerzeitlichen Baubestand angepasst und das
charakteristische Erscheinungsbild (Ensembleschutz) durch die
bestehende bzw. erweiterte Schutzzone gewahrt werden. Weiters soll
die Abgrenzung der bestehenden Wohnzone überprüft und auf die
Nutzungsstrukturen dieses Bezirksteiles abgestimmt werden. Das Grün-
und Freiflächenangebot soll durch die Berücksichtigung von
Parkanlagen, begrünten Innenhöfen, der Förderung von Hofentkernungen
sowie einer fußgängerfreundlichen Gestaltung von Straßenräumen zum
Teil mit Baumbepflanzungen gesichert werden.****

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt
bis 21. Februar in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und
Flächennutzung Innen-West), Wien 1., Rathausstraße 14-16, 4. Stock,
Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr, sowie
in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi.
111), Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30
Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes
der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die
Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Diese Seite finden Sie auch im Internet: www.wien.gv.at/

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die
eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss
darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den
neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend
wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit
rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien (1.,
Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111) erwerben, und zwar Montag bis
Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr.
(Schluss)gb

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Gaby Berauschek
Tel.: 4000/81 414
e-mail: gab@gsv.magwien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/NRK

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