• 07.01.2002, 13:59:16
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  • OTS0101 OTW0101

Ginkgo: Relevanter Patientennutzen auch mit neuen Studien nicht erbracht

Produkte mit Jahresbeginn aus dem Heilmittelverzeichnis gestrichen

Wien (OTS) - Der Fachbeirat, jene Expertengruppe, die über die
Aufnahme bzw. den Verbleib von Medikamenten im Heilmittelverzeichnis
entscheidet, hat empfohlen, die seit Jahren umstrittenen
Ginkgo-Präparaten aus dem Verzeichnis zu streichen: Die in erster
Linie gegen Hirnleistungsstörungen eingesetzten Medikamente können
zwar weiterhin ärztlich verschrieben werden, die Krankenkassen kommen
mit Jahresbeginn 2002 grundsätzlich aber nicht mehr für die Kosten
auf.

Vorausgegangen ist in Österreich ein jahrelange Diskussion um die
Ginkgo-Präparate, die in manchen westlichen Ländern nicht einmal als
Arzneimittel zugelassen sind: 1997 hatte der Fachbeirat die
Verschreibbarkeit der Produkte, die hauptsächlich gegen
Hirnleistungsstörungen eingesetzt werden, auf drei Jahre befristet
und die weitere Verschreibbarkeit vom Ergebnis neuer Studien abhängig
gemacht.

Expertisen, die den tatsächlichen relevanten Nutzen für Patienten
belegen, konnten allerdings trotz wiederholter Ankündigung von
Pharmaunternehmen nicht vorgelegt werden. Gleichzeitig belegen andere
Gingko-Studien keine positiven Ergebnisse bei altersbedingten
Gedächtnisstörungen. "Es existieren auch keine wissenschaftlichen
Daten, die eine Wirksamkeit von Ginkgo bei Tinnitus belegen würden",
stellt der beratende Arzt des Hauptverbandes, Univ.-Prof. Dr. Klaus
Klaushofer, fest. Zudem sind in der Zwischenzeit neue Präparate zur
Behandlung der Alzheimer-Demenz auf dem Markt, die zwar teurer, aber
in ihrer Wirkung besser belegt sind.

Die Anführung von Ginkgo-Präparaten im Heilmittelverzeichnis ist
daher nach Expertenmeinung nicht länger vertretbar. Um den
Betroffenen Zeit zu geben, wird dieser im Sommer gefasste Beschluss
erst mit 1.1.2002 umgesetzt: Ärzten und Patienten blieb genug Zeit,
gemeinsam andere therapeutische Maßnahmen zu planen.

Ob sich die Krankenkassen, die im Vorjahr 226 Millionen Schilling
für Ginkgo-Präparate ausgegeben haben, durch diese Maßnahme Geld
ersparen, ist offen.

Mit der Streichung werden nicht in Hinblick auf den dringend
notwendigen Sparkurs den Patienten Medikamente vorenthalten. Im Sinne
der Qualitätssicherung soll aber nur Geld für Präparate ausgegeben
werden, deren Nutzen medizinisch einwandfrei belegt ist.

Rückfragehinweis: Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger
Pressestelle
Tel. 01/711 32/1125
Fax: 01/711 32/3785

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NHS/OTS

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