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Ginkgo: Relevanter Patientennutzen auch mit neuen Studien nicht erbracht

Produkte mit Jahresbeginn aus dem Heilmittelverzeichnis gestrichen

Wien (OTS) - Der Fachbeirat, jene Expertengruppe, die über die Aufnahme bzw. den Verbleib von Medikamenten im Heilmittelverzeichnis entscheidet, hat empfohlen, die seit Jahren umstrittenen Ginkgo-Präparaten aus dem Verzeichnis zu streichen: Die in erster Linie gegen Hirnleistungsstörungen eingesetzten Medikamente können zwar weiterhin ärztlich verschrieben werden, die Krankenkassen kommen mit Jahresbeginn 2002 grundsätzlich aber nicht mehr für die Kosten auf.

Vorausgegangen ist in Österreich ein jahrelange Diskussion um die Ginkgo-Präparate, die in manchen westlichen Ländern nicht einmal als Arzneimittel zugelassen sind: 1997 hatte der Fachbeirat die Verschreibbarkeit der Produkte, die hauptsächlich gegen Hirnleistungsstörungen eingesetzt werden, auf drei Jahre befristet und die weitere Verschreibbarkeit vom Ergebnis neuer Studien abhängig gemacht.

Expertisen, die den tatsächlichen relevanten Nutzen für Patienten belegen, konnten allerdings trotz wiederholter Ankündigung von Pharmaunternehmen nicht vorgelegt werden. Gleichzeitig belegen andere Gingko-Studien keine positiven Ergebnisse bei altersbedingten Gedächtnisstörungen. "Es existieren auch keine wissenschaftlichen Daten, die eine Wirksamkeit von Ginkgo bei Tinnitus belegen würden", stellt der beratende Arzt des Hauptverbandes, Univ.-Prof. Dr. Klaus Klaushofer, fest. Zudem sind in der Zwischenzeit neue Präparate zur Behandlung der Alzheimer-Demenz auf dem Markt, die zwar teurer, aber in ihrer Wirkung besser belegt sind.

Die Anführung von Ginkgo-Präparaten im Heilmittelverzeichnis ist daher nach Expertenmeinung nicht länger vertretbar. Um den Betroffenen Zeit zu geben, wird dieser im Sommer gefasste Beschluss erst mit 1.1.2002 umgesetzt: Ärzten und Patienten blieb genug Zeit, gemeinsam andere therapeutische Maßnahmen zu planen.

Ob sich die Krankenkassen, die im Vorjahr 226 Millionen Schilling für Ginkgo-Präparate ausgegeben haben, durch diese Maßnahme Geld ersparen, ist offen.

Mit der Streichung werden nicht in Hinblick auf den dringend notwendigen Sparkurs den Patienten Medikamente vorenthalten. Im Sinne der Qualitätssicherung soll aber nur Geld für Präparate ausgegeben werden, deren Nutzen medizinisch einwandfrei belegt ist.

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