Ginkgo-Präparate nicht mehr kassenfrei
In Apotheken aber weiterhin erhältlich und hoch wirksam.
Wien (OTS) - Trotz des heftigen Widerstands seitens
Ärztevertretern und Patienten-Angehörigen hat der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger mit 1. Jänner 2002 nun endgültig Arzneimittel mit Spezialextrakten aus Ginkgo-biloba von der Liste der auf Kassenkosten verschreibbaren Medikamente gestrichen.
Die Bezieher der Ginkgo-Präparate (für Fachmedien: zB. Tebofortan(R) und Cerebokan(R) ) müssen für die Kosten nun selbst aufkommen. Für viele stellt sich daher die Frage, ob sie auf die Ginkgo-Präparate, die die Gedächtnisleistung verbessern, verzichten oder diese weiter einnehmen sollen.
Hochwirksames Arzneimittel
"Ginkgo-Präparate sind hochwirksame pflanzliche Arzneimittel. Es gibt kein anderes Phytotherapeutikum mit mehr als 500 wissenschaftlichen Arbeiten ", betont Dr. Pierre Saffarnia, Pressesprecher der Austroplant Arzneimittel GmbH. in Wien, die derartige Präparate vertreibt. Diese Arzneimittel erhöhen die Gedächtnisleistung signifikant und können bei der Alzheimer-Krankheit eine Verbesserung der sozialen Fertigkeiten bewirken sowie einen Heimaufenthalt hinauszögern. Für bisherige Bezieher sprechen daher wichtige Argumente dafür, die Ginkgo-Präparate weiterhin einzunehmen.
"27 namhafte Mediziner aus dem In- und Ausland stehen mit ihrer Unterschrift auf einem Expertenpapier für diese Arzneimittel ein", erinnert Saffarnia.
Kosten sind vertretbar
Zwar seien die Kosten für die Patienten nun durch den Wegfall der Kassenfreiheit höher, doch mit 56 Cent (7,70 Schilling) pro Tag (für Cerebokan Tabl. 80 mg) weiterhin vertretbar. Das entspricht etwa die Kosten von einem Liter Milch. Eine 30-Stück-Packung kostet EUR 16,75.
Die erwähnten Präparate können nicht nur gegen Vergesslichkeit, sondern etwa auch bei Schwindelzuständen, Tinnitus (Ohrenklingeln) und bei Netzhauterkrankungen des Auges eingesetzt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept.
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