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Mehr Recht für Konsumenten

Staudinger: Arbeiterkammer Niederösterreich bietet ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtschutz in Konsumentenangelegenheiten an

Seit 1.Jänner 2002 bietet die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) ihren Mitgliedern den kostenlosen Rechtsschutz in Konsumentenangelegenheiten an. Das Reformprogramm AK plus sieht vor, dass in Zukunft - ähnlich wie für ArbeitnehmerInnen im Arbeitsrecht -auch KonsumentInnen Rechtsbeistand bei Verfahren bekommen können. Mitgliedern der NÖ Arbeiterkammer steht dann die Möglichkeit offen, berechtigte Forderungen mit Hilfe der Konsumentenberatung über den Gerichtsweg einzufordern.

Undurchschaubare Konsumentenwelt

AKNÖ-Präsident Josef Staudinger erklärt die Notwendigkeit dieses Schrittes: "Die Konsumentenwelt ändert sich ständig, sie wird für die einzelnen KonsumentInnen immer undurchschaubarer. Aus den Beratungen in der AK zeigt sich, dass es für die KonsumentInnen immer schwieriger wird, zu ihren Rechten zu kommen. Immer öfter reagieren Unternehmen auf die Anliegen der Konsumenten gar nicht mehr. Da hilft oft nur mehr eine Klagsandrohung bzw. eine Klage selbst."

Meilenstein im Verbraucherschutz

Auch Günther La Garde, Leiter der Konsumentenberatung in der AKNÖ, ist froh über diese neue Dienstleistung: "Der Konsumentenrechtsschutz ist ein echter Meilenstein." Er betrifft alle Geschäfte zwischen Unternehmern und KonsumentInnen. Die AKNÖ übernimmt allerdings keine Streitfälle zwischen 2 Konsumenten. Kauft ein Verbraucher als Privatperson sein Auto von einem Autohändler und macht er in der Folge etwa Gewährleistungansprüche geltend, so hilft ihm nun der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich unter bestimmten Voraussetzungen. Hat er das Auto aber von einer Privatperson gekauft, dann besteht kein Rechtsschutz. Vom Rechtsschutz weiters ausgenommen sind Erb- und Familienrecht, Strafrecht, Mietrecht, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Hier findet im übrigen auch das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung.
Die Aufbereitung der Fälle erfolgt durch die Fachabteilung. Die Vertretung vor Gericht wird durch niedergelassene Rechtsanwälte übernommen.

Die Voraussetzungen:

· Der Streitwert muss mindestens bei 100 Euro liegen. Dazu La Garde:
"Auch wenn es nur um kleine Beträge geht, für den Konsumenten geht es um sein Recht, das es durchzusetzen gilt. Aber gerade bei kleinen Summen scheuen die Leute eine Gerichtsverhandlung, weil sie die hohen Kosten fürchten. Die Arbeiterkammer sieht sich als "Anwalt der kleinen Leute".
· Der Klagsweg wird nicht gleich beschritten. Erst müssen 2 außergerichtliche Interventionen durch die Fachexperten der Konsumentenberatung erfolgt sein. Nur wenn diese erfolglos geführt worden sind, wird die kostenlose Rechtsvertretung übernommen. Das bedeutet - wenn sich jemand mit einem aktuellen Zahlungsbefehl an die AKNÖ wendet, kann die Ausfallshaftung nicht übernommen werden. Die Beweisaufnahme und Überprüfung des Sachverhaltes in dieser kurzen Zeit ist aus organisatorischen Gründen natürlich nicht möglich.
· Der Gerichtsstand muss in Österreich sein und österreichisches Recht muss anwendbar sein.
· Die Bonitätsprüfung des Unternehmens muss hinsichtlich einer Klagsführung positiv ausfallen. Weder dem einzelnen Konsumenten noch der Allgemeinheit ist damit geholfen, einen Prozess gegen ein Unternehmen zu führen, welches während des Prozessverlaufes in Konkurs geht. Alle Kosten müsste dann die AKNÖ tragen, da es für Konsumenten keinen Ausfallsfonds gibt.
· Der Rechtsschutz wird exklusiv nur den Mitgliedern der Arbeiterkammer Niederösterreich gewährt.

Rückfragen & Kontakt:

Tel.: (01) 58883-1252 OTS

AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit

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