- 04.01.2002, 09:56:04
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Mehr Recht für Konsumenten=
Staudinger: Arbeiterkammer Niederösterreich bietet ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtschutz in Konsumentenangelegenheiten an
Seit 1.Jänner 2002 bietet die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ)
ihren Mitgliedern den kostenlosen Rechtsschutz in
Konsumentenangelegenheiten an. Das Reformprogramm AK plus sieht vor,
dass in Zukunft - ähnlich wie für ArbeitnehmerInnen im Arbeitsrecht -
auch KonsumentInnen Rechtsbeistand bei Verfahren bekommen können.
Mitgliedern der NÖ Arbeiterkammer steht dann die Möglichkeit offen,
berechtigte Forderungen mit Hilfe der Konsumentenberatung über den
Gerichtsweg einzufordern.
Undurchschaubare Konsumentenwelt
AKNÖ-Präsident Josef Staudinger erklärt die Notwendigkeit dieses
Schrittes: "Die Konsumentenwelt ändert sich ständig, sie wird für
die einzelnen KonsumentInnen immer undurchschaubarer. Aus den
Beratungen in der AK zeigt sich, dass es für die KonsumentInnen
immer schwieriger wird, zu ihren Rechten zu kommen. Immer öfter
reagieren Unternehmen auf die Anliegen der Konsumenten gar nicht
mehr. Da hilft oft nur mehr eine Klagsandrohung bzw. eine Klage
selbst."
Meilenstein im Verbraucherschutz
Auch Günther La Garde, Leiter der Konsumentenberatung in der AKNÖ,
ist froh über diese neue Dienstleistung: "Der
Konsumentenrechtsschutz ist ein echter Meilenstein." Er betrifft
alle Geschäfte zwischen Unternehmern und KonsumentInnen. Die AKNÖ
übernimmt allerdings keine Streitfälle zwischen 2 Konsumenten. Kauft
ein Verbraucher als Privatperson sein Auto von einem Autohändler und
macht er in der Folge etwa Gewährleistungansprüche geltend, so hilft
ihm nun der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich unter
bestimmten Voraussetzungen. Hat er das Auto aber von einer
Privatperson gekauft, dann besteht kein Rechtsschutz. Vom
Rechtsschutz weiters ausgenommen sind Erb- und Familienrecht,
Strafrecht, Mietrecht, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Hier findet
im übrigen auch das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung.
Die Aufbereitung der Fälle erfolgt durch die Fachabteilung. Die
Vertretung vor Gericht wird durch niedergelassene Rechtsanwälte
übernommen.
Die Voraussetzungen:
· Der Streitwert muss mindestens bei 100 Euro liegen. Dazu La Garde:
"Auch wenn es nur um kleine Beträge geht, für den Konsumenten geht
es um sein Recht, das es durchzusetzen gilt. Aber gerade bei kleinen
Summen scheuen die Leute eine Gerichtsverhandlung, weil sie die
hohen Kosten fürchten. Die Arbeiterkammer sieht sich als "Anwalt der
kleinen Leute".
· Der Klagsweg wird nicht gleich beschritten. Erst müssen 2
außergerichtliche Interventionen durch die Fachexperten der
Konsumentenberatung erfolgt sein. Nur wenn diese erfolglos geführt
worden sind, wird die kostenlose Rechtsvertretung übernommen. Das
bedeutet - wenn sich jemand mit einem aktuellen Zahlungsbefehl an
die AKNÖ wendet, kann die Ausfallshaftung nicht übernommen werden.
Die Beweisaufnahme und Überprüfung des Sachverhaltes in dieser
kurzen Zeit ist aus organisatorischen Gründen natürlich nicht
möglich.
· Der Gerichtsstand muss in Österreich sein und österreichisches
Recht muss anwendbar sein.
· Die Bonitätsprüfung des Unternehmens muss hinsichtlich einer
Klagsführung positiv ausfallen. Weder dem einzelnen Konsumenten noch
der Allgemeinheit ist damit geholfen, einen Prozess gegen ein
Unternehmen zu führen, welches während des Prozessverlaufes in
Konkurs geht. Alle Kosten müsste dann die AKNÖ tragen, da es für
Konsumenten keinen Ausfallsfonds gibt.
· Der Rechtsschutz wird exklusiv nur den Mitgliedern der
Arbeiterkammer Niederösterreich gewährt.
Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1252 OTS
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