- 17.12.2001, 10:47:26
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QUEEN ESTHER MARROW & THE HARLEM GOSPEL SINGERS
Wien (OTS) - Aus gegebenem Anlass und in Bezug auf die Gruppe, die
unter dem Namen "The Harlem Gospel Family" auftritt und von
interessiertem Publikum aufgrund der Namensähnlichkeit mit dem
Original THE HARLEM GOSPEL SINGERS verwechselt werden kann, erging
folgendes erfolgreiches Urteil bezüglich der Berufung an das
Landesgericht Linz:
In einer ausführlichen Entscheidung hat das Gericht das
erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Aufführungen der
Veranstaltungen von "The Harlem Gospel Family" untersagt. Zu seiner
Begründung führt das Gericht aus, dass auch eine Verletzungsgefahr
für eine Marke besteht, sofern deren Label aus verschiedenen Wörtern
des Alltages zusammengesetzt ist und es sich im Vergleich mit einer
ähnlich lautenden Marke um die gleiche Dienstklasse handelt. Beide
Veranstaltungen präsentieren eine Konzertveranstaltung im Genre
Gospel. Die Verwandlung des Namens "Singers" in "Family" ist dabei
unerheblich, da der Endverbraucher dies kaum wahrzunehmen in der Lage
ist.
Rückfragehinweis: Agentur Dohr,
Ulli Dohr,
Tel.: 01 532 16 15
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