• 12.12.2001, 10:57:55
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  • OTS0069 OTW0069

Weitere 90 Millionen für Schul- und Kindergartenbauten

Gesamtbauvolumen 2001: 1,5 Milliarden Schilling

St.Pölten (NLK) - In der zweiten diesjährigen Sitzung des
Kuratoriums des NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurden gestern unter
dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll insgesamt rund 90
Millionen Schilling (6,54 Millionen Euro) an Beihilfen beschlossen.
Davon entfallen rund 74 Millionen Schilling (5,38 Millionen Euro) auf
Bauvorhaben und rund 16 Millionen Schilling (1,16 Millionen Euro) auf
Einrichtungen und Instandsetzungen. Weiters werden zusätzlich in den
nächsten 15 Jahren die Zinsen für Darlehen von rund 160 Millionen
Schilling (11,63 Millionen Euro) vom Fonds getragen.

Nachdem bereits in der ersten Sitzung im Juni Beihilfen von rund
190 Millionen Schilling (13,81 Millionen Euro) vergeben wurden,
können aus dem Fonds auch heuer wieder alle eingereichten Vorhaben
mit einem Gesamtbauvolumen von rund 1,5 Milliarden Schilling (109
Millionen Euro) - entsprechend ihrer Durchführung und dem
Baufortschritt - berücksichtigt und unterstützt werden. Damit sind
die Schul- und Kindergartenerhalter in Niederösterreich in die Lage
versetzt, alle vorgesehenen notwendigen Baumaßnahmen auch wie geplant
durchzuführen.

Insgesamt sind beim Fonds derzeit 244 Bauvorhaben an 171
Pflichtschulen und 73 Kindergärten mit einem Gesamtbauvolumen von
rund 1,9 Milliarden Schilling (138,08 Millionen Euro) eingereicht.
Dazu kommen noch 112 Vorhaben von Instandsetzungen und Einrichtungen
an 77 Schulen und 35 Kindergärten mit Gesamtkosten von rund 280
Millionen Schilling (20,35 Millionen Euro).

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist daher nach wie vor ein
besonders effektives Beispiel einer fruchtbaren Zusammenarbeit
zwischen Land und Gemeinden, wobei mit der Erfüllung des
Bildungsauftrages auch die Wirtschaft in allen Regionen
Niederösterreichs deutlich belebt wird.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12180

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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