• 09.12.2001, 10:10:00
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KUKACKA: FINANZVERHANDLUNGEN BETREFFEND VERLÄNDERUNG DER BUNDESSTRASSEN ABGESCHLOSSEN=

7,2 Milliarden Schilling werden 2002 und 2003 auf Länder übertragen

Wien, 9. Dezember 2001 (ÖVP-PK) Die Finanzverhandlungen zwischen
Bund und Ländern betreffend die Verländerung der Bundesstraßen sind
abgeschlossen, erklärte heute, Sonntag, ÖVP-Verkehrssprecher Abg.
Mag. Helmut Kukacka. 7,190 Milliarden Schilling jährlich werden die
Bundesländer in den Jahren 2002 und 2003 vom Bund übertragen
erhalten, wobei die Länder die Aufteilung unter sich vornehmen
werden. Ab 2004 wird der Betrag für die folgenden Jahre auf 7,440
Milliarden erhöht, ab 2008 wird er 7,5 Milliarden ausmachen. Die
Verländerung der Bundesstraßen wird im Rahmen einer Novelle des
sogenannten "Zweckzuschussgesetzes" geschehen, in dem die
entsprechenden Novellen des Bundesstraßengesetzes, des
Bundesstraßen-Finanzierungsgesetzes, des ASFINAG-Gesetzes und der
STVO enthalten sein werden, so Kukacka. ****

Die Bundesländer werden alle Bundesstraßen übertragen bekommen,
außer jene, die zukünftig die Nummerierung S (Schnellstraße) und A
(Autobahn) erhalten. Diese werden in Zukunft von der ASFINAG
finanziert, errichtet und betrieben, erläuterte der
ÖVP-Verkehrssprecher. Die Straßenmeistereien und das entsprechende
Straßenpersonal gehen je nach Straßentyp an die Länder bzw. an die
ASFINAG, bisher unbebaute Straßengrundstücke, die für den Straßenbau
nicht benötigt werden, werden zum Verkauf an die ASFINAG übertragen.
Die Strafgelder der bisherigen B-Straßen werden aber beim Bund
bleiben.

Im Jänner 2002 soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden
und am 1. März in Kraft treten. Mit dieser Verländerung wird eine
umfassende Neuordnung des Straßenwesens und seiner Finanzierung
umgesetzt. Sie wird eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung und
Verkürzung der Kompetenz- und Genehmigungswege bewirken. Der
Verwaltungsablauf wird schneller, effizienter und vor allem
bürgernäher und Doppelgleisigkeiten werden abgeschafft. Bereits jetzt
führen Beamte der Landesregierungen die Planung, Ausschreibung und
Erhaltung der Bundesstraßen durch. Diese Abläufe können nun gestrafft
und verkürzt werden, so Kukacka.

Mit dieser Reformmaßnahme wurde von der Bundesregierung ein
positiver Schritt für den raschen Ausbau der Infrastruktur und die
Entscheidungsverlagerung auf die bürgernähere Länderebene getan. Sie
ist aber auch ein weiterer Beweis dafür, dass die Regierung in der
Lage ist, notwendige Reformmaßnahmen in gebotener Schnelligkeit
umzusetzen, schloss Kukacka.
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub

Pressestelle
Tel.: 01/40110-0

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